Wohnen in Genossenschaften - was bedeutet das?
Hier finden Sie übersichtlich erklärt, wofür
genossenschaftliches Wohnen steht.
Qualität zu sozial verträglichen Konditionen
Die Wohnungen sind Lebensraum mit höchstmöglicher
Qualität zu bezahlbaren Preisen. Generationen von Mitgliedern leben
spekulationsfrei in den Wohnungsgenossenschaften. Eine feste
Mieterstruktur gibt es nicht. Die Wohnungsgenossenschaften stehen allen
Menschen offen. Jüngeren wie Älteren, Familien und
Alleinstehenden möchten sie nicht nur Wohnraum bieten, sondern ein
Zuhause.
Sicherheit durch Dauernutzungsrecht
Mit Ihrem Einzug erwerben Sie ein Dauernutzungsrecht, d. h. Sie
bestimmen selbst über die Länge des
Vertragsverhältnisses. Eigenbedarfskündigungen sind bei
Wohnungsgenossenschaften ausgeschlossen. Schließlich ist jedes
Mitglied auch Miteigentümer der Genossenschaft!
Das lebenslange Wohnrecht gibt Ihnen Sicherheit und uns das gute
Gefühl, unsere Nutzer zu kennen. Natürlich kann ein Mitglied
jederzeit seinen Nutzungsvertrag kündigen und die Genossenschaft
verlassen. Problemlos erhalten Sie Ihr anteiliges Geschäftsguthaben
zurück
Mieter im eigenen Haus
Mit einer Genossenschaftswohnung entscheiden Sie sich für
eine Wohnform, die eigentlich genau zwischen Miete und Eigentum liegt.
Als Mitglied einer Genossenschaft werden Sie zum Miteigentümer am
Gesamtbestand des Unternehmens. Statt der sonst üblichen Miete
zahlen Sie eine Nutzungsgebühr und besitzen Anteile an der
Genossenschaft.
Überschüsse werden nicht als wirtschaftlicher Gewinn
herausgezogen, sondern u. a. in die umweltgerechte Pflege und den Ausbau
von Wohn- und Lebensraum investiert. So fließen sie praktisch zu
den Mitgliedern zurück.
Ein Mitglied - eine Stimme
Die Wohnungsgenossenschaften organisieren das Wohnen und
Zusammenleben nach demokratischen Prinzipien. Unabhängig von der
Höhe seiner finanziellen Beteiligung hat jedes Mitglied eine
Stimme, um seine Nutzungs- und Mitwirkungsrechte wahrzunehmen. Ob man
nun aktiv (als Kandidat) oder passiv (als Wähler) von seinem
Wahlrecht Gebrauch macht, das ist jedem selbst überlassen. Auf
jeden Fall stehen jedem Mitglied Rede-, Antrags- und Auskunftsrechte zu.
Sie können also auf demokratischer Basis für ihre Interessen
eintreten. Gestalten Sie ihre Genossenschaft mit!
Eingetragene Genossenschaften - Wirtschaftlich sichere
Unternehmensform
Die Wohnungsgenossenschaften bieten durch ihre Zugehörigkeit
zu den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden ein hohes
Maß an wirtschaftlicher Sicherheit. Eine Genossenschaft kann zudem
weder durch einzelne Mitglieder noch durch Dritte mehrheitlich bestimmt,
aufgekauft oder übernommen werden.
Sollte jedoch ein Verkauf oder Abriss unvermeidlich sein, um auf dem
Markt bestehen zu können, so geschieht dies unter
Berücksichtigung der besonderen Interessen der
Genossenschaftsmitglieder. Im Falle der Insolvenz einer Genossenschaft
haben die Mitglieder normalerweise keine Nachschüsse zu zahlen, sie
haften allein mit ihren Geschäftsanteilen.
Genossenschaftliche Dienstleistungen
Zum guten und sicheren Wohnen gehört eben mehr als das
Glück in den eigenen vier Wänden. Schon in der Planung einer
Wohnanlage achten Wohnungsgenossenschaften auf eine gute Abstimmung mit
Umweltschutz und Infrastruktur. Sie bemühen sich um
Grünflächen und Spielplätze, die Ansiedlung von kleinen
Betrieben wie Bäckereien und Lebensmittelläden und schaffen
wenn möglich sogar günstige Verkehrsanbindungen für Sie.
Auch Betreuungs- u. a. soziale Dienste gehören oft mit dazu.
Sie wollen Mitglied in einer Genossenschaft werden? Nichts
leichter als das!
Wenn Sie für Ihren Anspruch das Richtige gefunden haben,
erwerben Sie die in dieser Genossenschaft üblichen Anteile und
werden somit ein vollwertiges Mitglied. Übrigens: Die Anteile
werden nach Kündigung von der Genossenschaft wieder ausgezahlt.
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