Firmenlogo
» Startseite » Wohnimmobilien » Gewerbeimmobilien » Anlageobjekte » Im Bankenauftrag, gesucht .... » Kostenfrei für Verkäufer » Kostenfrei für Vermieter » Umzugsplaner » Hypothekenrechner » Fragen rund um den Kauf » Energiepass » Makleralleinauftrag, warum ? » Immobilienberater/in gesucht ! » Anfahrt - Büro » Kontakt » Impressum

Energiepass

Er dokumentiert die Energieeffiziens eines Gebäuses und gibt Modernisierungsempfehlungen.

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis?

Verbrauchsorientierter Energiepass

Der verbrauchsorientierte Energiepass orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten der Vergangenheit.

    Vorteile:                                                                                                                                                             Die Ausfertigung eines solchen Passes ist kostengünstig (ab etwa 15 bis 50 Euro).
  • Der Pass bezieht sich auf den tatsächlich gemessenen Verbrauch.

    Nachteil:
    Kritiker bemängeln, dass weniger die Energieeffizienz, als das Nutzerverhalten der Bewohner ermittelt wird.

Bedarfsorientierter Energiepass

Bei dieser Variante wird der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes durch ein technisches Gutachten ermittelt. Der Beurteilung liegen alleine bauliche Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung zugrunde.

    Vorteil:                                                                                                                                                       Ermittlung des Energiebedarfs aufgrund objektiver technischer Daten.

    Nachteile:
  • Die Ausfertigung eines bedarfsorientierten Passes ist teuer (je nach Aufwand kann er mehrere hundert Euro kosten).
  • Auch bei korrekter Berechnung kann sich aufgrund des Nutzerverhaltens ein abweichender Verbrauch ergeben.

Welcher Pass für welches Haus?
Hausbesitzer, die noch bis zum 1. Oktober 2008 einen Energiepass für ihr Haus anfertigen lassen, haben grundsätzlich die Wahl zwischen beiden Varianten. Danach besteht diese Wahlfreiheit nicht mehr für alle Gebäude.

    Wahlfreiheit gibt es für:
  • alle Häuser, die ab 1978 errichtet wurden.
  • alle Häuser beliebiger Baujahre mit fünf und mehr Wohneinheiten.

    Keine Wahlfreiheit gibt es für:
  • Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet wurden. Hier ist nach dem 1. Oktober der bedarfsorientierte Energieausweis verpflichtend.

Der Energiepass gilt zehn Jahre lang, danach muss ein neuer angefertigt werden. Der Pass soll die Transparenz erhöhen und damit Käufern und Mietern eine Entscheidungshilfe bieten.