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Charterhouse wünscht allen ein fröhliches Weihnachtsfest und ein gesundes 2012
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Charterhouse Germany GmbH § 1 Maklervertrag Mit der Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit bzw. mit der Anforderung von Informationen, eines Exposés, der Durchführung von Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder dem Vermieter oder deren Stellvertretern, eines von Charterhouse Germany GmbH angebotenen Objektes, kommt der Maklervertrag mit dem Miet- oder Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. § 2 Maklercourtage/Provisionspflicht Die Maklerprovision ist im Grundsatz verdient, sofern durch Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers ein Vertrag zustande kommt. Ein Provisionsanspruch in entsprechender Höhe besteht im Übrigen auch dann, wenn infolge der Vermittlung des Maklers oder aufgrund seines Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt ein etwaiger Objektskauf vollzogen wird; die in diesem Fall für Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird auf den gesamten Provisionsanspruch angerechnet. Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Vertragsabschluss, so sind nachfolgende Maklerprovisionen unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig: 1. Bei Abschluss eines Kaufvertrages: 3, 57 % (inkl. MwSt.) berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, von Käufer und Verkäufer 2. Bei Abschluss eines Wohnraummietvertrages: 2,38 Monatsmieten (inkl. MwSt.) der vertraglich vereinbarten Nettomiete Zur nochmaligen Feststellung verstehen sich sämtliche Provisionssätze dabei inklusive der am Tage der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist.
Dies gilt auch für den Fall, dass es mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die Verhandlungen weiterführt. Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war. Die Maklercourtage ist unmittelbar im Anschluss an die Beurkundung bzw. Unterzeichnung des Vertrages fällig. § 3 Aufwendungsersatz Sofern ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt, ist der Kunde verpflichtet, Charterhouse Germany GmbH die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen wie etwas Insertionen, Internetauftritte, Objektbesichtigungen, Portokosten, Telefonkosten sowie Fahrtkosten zu erstatten. Charterhouse Germany GmbH erstellt selbstverständlich eine detaillierte Kostenauflistung. § 4 Notarielle Beurkundung/Abschluss eines Mietvertrages/Pachtvertrages Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Verträge. Bei Kaufverträgen hat der Makler das Recht, seinen Courtageanspruch durch eine Maklerklausel im Vertrag mit beurkunden zu lassen. § 5 Vorkenntnis Ist dem Empfänger eines Exposés das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies der Firma Charterhouse Germany GmbH innerhalb von 5 Werktagen schriftlich unter Angabe der Quelle und eines geeigneten Nachweises zu dokumentieren. Maßgeblich zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels. Wird innerhalb dieser Frist kein Vorkenntnisnachweis erbracht, so gilt das Objekt als unbekannt.
Charterhouse Germany GmbH behält sich vor, auch für die andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden. Die Provision beträgt jeweils bei Verkauf 3,57 % inkl. MwSt. vom erzielten Verkaufserlös. § 7 Schadenersatz / Ersatz- und Folgegeschäfte Alle Angebote in Form von Offerten bzw. Exposés sind streng vertraulich und nur für den eigenen Gebrauch bestimmt. Der Interessent haftet gegenüber Charterhouse Germany GmbH in Höhe der vereinbarten Courtage, sofern dieser vorsätzlich oder fahrlässig das für ihn bestimmte Angebot Dritten zur Kenntnis gibt und hierdurch ein Vertrag zustande kommt. Eine Provisionspflicht des Auftraggebers in Höhe – unter § 2 vorgenannter Provisionssätze besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der von Charterhouse Germany GmbH entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten oder auch umgekehrt. § 8 Gleichwertigkeit Auch der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung realer oder ideeller Anteile sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers, entsprechen dem Abschluss eines Kaufvertrages. Die Maklerprovision wird insoweit fällig, wenn andere Verträge oder Vereinbarungen in einer wie auch immer gearteten Form als im Angebot benannt, zustande kommen. § 9 Haftung Alle Angaben zum Objekt basieren auf erteilten Auskünften und Informationen Dritter. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Die versandten Exposés und sonstigen Unterlagen stellen lediglich eine unverbindliche Vorabinformation dar. Die Haftung von Charterhouse Germany GmbH ist ausschließlich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.
Alle personen – und objetbezogenen Daten werden ausschließlich nur für die Bearbeitung des Auftrags verwendet. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe an Dritte zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt nicht. § 11 Änderungen und Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen der mit Charterhouse Germany GmbH geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit. § 12 Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche ist der Firmensitz von Charterhouse Germany GmbH, Amtsgericht Siegburg. § 13 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung gerecht wird. |