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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Die dem Interessenten von HAUCK IMMOBILIEN überlassenenen Angebote/Exposés/Mitteilungen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur von ihm selbst verwendet werden. Jeder unbefugte Gebrauch, besonders die Weitergabe an Dritte berechtigt uns, Schadenersatz in Höhe der Maklerprovision geltend zu machen.
  2. Das Exposé wurde nach den Angaben des Verkäufers erstellt. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Wünscht der Interessent ergänzende Informationen, sind wir bemüht, diese unter dem gleichen Vorbehalt für ihn zu beschaffen.
  3. Ist ein von uns angebotenes Objekt dem Interessenten bereits bekannt, so hat er dies unter Offenlegung der Informationsquelle sofort bei Nachweis unsererseits mitzuteilen.
  4. Ein Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Darauf gründet sich die zusätzliche Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.
    Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn
    - der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen;
    - der angestrebte und wirtschaftliche Erfolg in anderer Rechtsform (z.B. Erbbaurecht statt Kauf, Kauf statt Miete und umgekehrt, Teilkauf statt Kauf) oder durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird;
    - in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen;
    - ein Dritter unser Angebot aufgrund unerlaubter Weitergabe ausnutzt. Der Anspruch bleibt auch bestehen, wenn der zustandegekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Fehlverhaltens unseres Auftraggebers rückgängig gemacht wird;
    - das von uns angebotene Objekt später durch Dritte erneut angeboten wird. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, empfehlen wir, den nachfolgenden Anbietern die Vorkenntnis schrifltich mitzuteilen und auf deren Maklerdienste zu verzichten.
  5. Bei Vertragsabschluss wird für die Vermittlung oder den anchweis eines Objektes/Grundstückes folgende Maklercourtage fällig, die vom Käufer zu entrichten ist - es sei denn, dass davon abweichende Regelungen im Verkaufsangebot formuliert sind:
    - Bei Kauf oder Verkauf von Haus- und Grundbesitz sowie Eigentumswohnungen 5% vom Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    - Für die Vermietung von Wohnungen 2 Monatsmieten von der Nettomiete zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    - Für gewerbliche Vermietung/Verpachtung 2 Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    Es gilt immer der am Tage der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuersatz.
  6. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  7. Gerichtsstand für beide Teile ist Gelnhausen.