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Wir zählen zu den von der Deutschen Energie-Agentur zertifizierten Ausstellern des Gebäude- Energiepasses.

Der Energieausweis kommt

Was Käufer und Mieter davon erwarten können

Von Bettina Blaß

Quelle: IS24

 

Es hat viele Jahre gedauert, doch jetzt ist es klar: Der Energieausweis für Gebäude kommt 2008. Mieter und Käufer sollen daran erkennen, welche Heiz- und Warmwasserkosten künftig auf sie zukommen. Mit der neuen Energieeinsparverordnung wird nun eine europäische Richtlinie von 2002 umgesetzt.

 

Der kleine Unterschied
Es wird unterschieden zwischen einem verbrauchs- und einem bedarfsorientierten Energieausweis. "Beim bedarfsbasierten wird durch eine technische Analyse die energetische Qualität eines Gebäudes ermittelt", erklärt Thomas Kwapich, Projektleiter "Energieausweis für Gebäude" bei der Deutschen Energie-Agentur (Dena), die das Bundesbauministerium bei der Entwicklung des Ausweises unterstützt hat. Anders ist es bei den verbrauchsbasierten Ausweisen: Dort lässt sich ablesen, was konkret von den Bewohnern in den drei vergangenen Jahren verbraucht wurde. Grundsätzlich gilt Wahlfreiheit, für welchen Ausweis sich der Eigentümer entscheidet - mit einer Ausnahme: Häuser mit bis zu vier Parteien, die vor 1978 gebaut wurden, und somit die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 noch nicht erfüllen, müssen den Bedarfsausweis nutzen.

 

Energieausweis für Wohngebäude

Energieausweis für Wohn-gebäude (Quelle: BMVBS/dena)

 

Wie sieht der Energieausweis aus?

Der Energieausweis besteht aus vier Seiten.

Auf Seite eins stehen die allgemeinen Daten, also zum Beispiel die Adresse, die Zahl der Stockwerke, und es kann ein Foto eingeklebt werden.

Auf den Seiten zwei und drei findet sich der eigentliche Energieausweis: Entweder wird die Seite für den verbrauchs- oder die für den bedarfsbasierten ausgefüllt. Dabei wird mit einem Farbverlauf von grün bis rot gearbeitet. "Daran lässt sich dann entweder der Bedarf oder der Verbrauch für das betreffende Gebäude erkennen", erklärt Kwapich. Zusätzlich werden die erreichten Werte noch in Ziffern angegeben.

Und damit man gleich einordnen kann, wo das betreffende Gebäude im Vergleich zu anderen Häusern steht, gibt es weiter unten eine zweite Farbskala: "Dort sieht man, wie hoch der Energiebedarf eines Passivhauses, eines durchschnittlichen Hauses oder eines modernisierten Hauses im Vergleich zum eigenen ist", so Kwapich.

Auf Seite vier schließlich werden die Erläuterungen zu den Fachbegriffen erklärt. Und es gibt eine zusätzliche fünfte Seite mit den individuellen Modernisierungstipps. Sie ist für Mieter wahrscheinlich weniger interessant als für Käufer.

 

Der Zeitplan

Ab dem 1. Juli 2008 haben Mieter und Käufer ein Recht, den Energieausweis für Häuser zu sehen, die bis 1965 fertig gestellt wurden. Ab 1. Januar 2009 gilt dieses Recht der Mieter und Käufer dann für alle Wohnhäuser.

Gut zu wissen: Die Vermieter und Verkäufer sind gesetzlich verpflichtet, diesen Ausweis vorzuzeigen. Weigert sich ein Vermieter oder Verkäufer, dann begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

 

Worauf Sie achten sollten

Ein Energieausweis darf laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) von Architekten oder Ingenieuren ausgestellt werden, aber auch von qualifizierten Handwerkern. Wichtig ist die Frage, wer die Datenerhebung gemacht hat: der Eigentümer oder der Aussteller? "Die Fachleute können eine sachgerechtere Erhebung der Gebäudedaten durchführen", sagt Thomas Kwapich. Macht der Eigentümer die Datenerhebung selbst, ist der Aussteller des Energiesparausweises verpflichtet, diese Angaben auf Richtigkeit und Plausibilität zu überprüfen.

http://www.dena-energieausweis.de/