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Wir zählen zu den von der Deutschen Energie-Agentur zertifizierten Ausstellern des Gebäude- Energiepasses. Der Energieausweis kommtWas Käufer und Mieter davon erwarten können Von Bettina Blaß Quelle: IS24
Es hat viele Jahre gedauert, doch jetzt ist es klar: Der Energieausweis für Gebäude kommt 2008. Mieter und Käufer sollen daran erkennen, welche Heiz- und Warmwasserkosten künftig auf sie zukommen. Mit der neuen Energieeinsparverordnung wird nun eine europäische Richtlinie von 2002 umgesetzt.
Der kleine Unterschied
Und damit man gleich einordnen kann, wo das betreffende Gebäude im Vergleich zu anderen Häusern steht, gibt es weiter unten eine zweite Farbskala: "Dort sieht man, wie hoch der Energiebedarf eines Passivhauses, eines durchschnittlichen Hauses oder eines modernisierten Hauses im Vergleich zum eigenen ist", so Kwapich. Auf Seite vier schließlich werden die Erläuterungen zu den Fachbegriffen erklärt. Und es gibt eine zusätzliche fünfte Seite mit den individuellen Modernisierungstipps. Sie ist für Mieter wahrscheinlich weniger interessant als für Käufer.
Der ZeitplanAb dem 1. Juli 2008 haben Mieter und Käufer ein Recht, den Energieausweis für Häuser zu sehen, die bis 1965 fertig gestellt wurden. Ab 1. Januar 2009 gilt dieses Recht der Mieter und Käufer dann für alle Wohnhäuser. Gut zu wissen: Die Vermieter und Verkäufer sind gesetzlich verpflichtet, diesen Ausweis vorzuzeigen. Weigert sich ein Vermieter oder Verkäufer, dann begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Worauf Sie achten solltenEin Energieausweis darf laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) von Architekten oder Ingenieuren ausgestellt werden, aber auch von qualifizierten Handwerkern. Wichtig ist die Frage, wer die Datenerhebung gemacht hat: der Eigentümer oder der Aussteller? "Die Fachleute können eine sachgerechtere Erhebung der Gebäudedaten durchführen", sagt Thomas Kwapich. Macht der Eigentümer die Datenerhebung selbst, ist der Aussteller des Energiesparausweises verpflichtet, diese Angaben auf Richtigkeit und Plausibilität zu überprüfen. |