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VerkehrswertgutachtenVerkehrswertermittlung
Sicher möchten Sie wissen, was Ihr Objekt wert ist - bei Verkauf, Vermietung, Überschreibung, Beleihung, Auseinandersetzung oder einfach für Ihre persönliche Vermögensaufstellung.
Das aktuelle Sachverständigenwesen kennt u.a. folgende Vorgehensweisen (§ 7 WertV):
Vergleichswert
In Art, Lage, Baujahr und Beschaffenheit vergleichbare Objekte, die bereits verkauft wurden, dienen zur Ermittlung des Wertes.
Ertragswert
Durch (die angenommene) Vermietung wird die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Objektes kalkuliert.
Sachwert
Anhand der NHK (Normalherstellungskosten), herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, wird der aktuelle Wert der Bausubstanz festgestellt.
Bei allen Verfahren werden noch umfangreiche Marktanpassungen und weitere Zu- und Abschläge vorgenommen.
Unsere Leistung
Wir erstellen Immobilienbewertungen (Markteinschätzungen) – keine qualifizierten Verkehrswertgutachten - für jede Art von Immobilien. Die Kosten hierfür sind abhängig vom zeitlichen Arbeitsaufwand. Bei einer späteren Auftragsvergabe an uns ist dieser Service für Sie selbstverständlich kostenfrei.
Benötigen Sie für z.B. Scheidungsfälle oder Erbstreitigkeiten ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten müssen Sie einen vereidigten Sachverständigen hinzuziehen bzw. beauftragen.
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