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Geschäftsbedingungen Mit Abschluß eines durch meinen Nachweis und/oder Vermittlung zustandegekommenen Mietvertrages oder sonstigen Vertrages ist ein Erfolgshonorar (Provision) in Höhe von 2 Nettomonatsmieten zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer bei wohnwirtschaftlichen Objekten 3 Nettomonatsmieten zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer oder optional 3% aus einer 10-Jahresmiete zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer bei gewerblichen Objekten an mich, also Landlord Immobilien, Jochen Schmidt, König-Karl Strasse 14, 70372 Stuttgart vom Mieter, also von Ihnen, zu bezahlen. Dieses Honorar entsteht und wird fällig bei Mietvertrag. Es ist sofort und ohne Abzüge in bar oder per Scheck zu entrichten. Falls Sie einen notariell beurkundeten Kaufvertrag durch meinen Nachweis und/oder Vermittlung abschließen, so erhebe ich vom Käufer, also von Ihnen, eine Provision in Höhe von 3% zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer aus der Kaufpreissumme des notariell beurkundeten Kaufvertrages. Diese Provision wird am Tage der Beurkundung fällig und ist sofort und ohne Abzüge in bar oder per Scheck zu entrichten. Die oben aufgeführten Provisionen werden auch dann fällig, wenn Sie ein anderes Objekt als das angebotene vom Vermieter/Verkäufer mieten bzw. kaufen. Meine Angebote sind nur für den Gebrauch des Empfängers bestimmt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zur Schadensersatzleistung in Höhe der Gesamtprovision. Als Empfänger meiner Angebotes können Sie sich nur darauf berufen, dieses Objekt bereits gekannt zu haben, wenn Sie mir dies unverzüglich mitteilen und gleichzeitig den Nachweis hierfür erbringen. Ist dies der Fall und Sie bedienen sich weiterhin meiner Dienste für dieses Objekt, ist ein Maklervertrag zustandegekommen, der Sie im Fall einer Anmietung bzw. Kaufes zu o.g. Provisionszahlung verpflichtet. Übereinstimmung zwischen Angebots- und Abschlußpreis ist nicht erforderlich. Die von mir nachgewiesenen und/oder vermittelten Angebote sind freibleibend. Für die Richtigkeit der Beschreibung des angebotenen Objektes kann ich keine Haftung übernehmen - da ich mich auf die Angaben des Eigentümers stütze. Mündliche Abmachungen erlangen nur Rechtsgültigkeit nach schriftlicher Bestätigung. Bei Direktverhandlungen mit dem Vermieter bzw. Verkäufer ist auf mein Unternehmen bzw. meinen Namen bezugzunehmen. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung meiner Geschäftsbedingungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart. |