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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Provisionssätze:

 

Geschäftsbedingungen:
Das Angebot der Geschäftsgelegenheit ist nur für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Weitergabe von Informationen ohne schriftliche Zustimmung macht schadenersatzpflichtig. In gleicher Weise haftet ein vollmachtsloser Vertreter. Der Provisionsanspruch entsteht auch bei wirtschaftlich gleichwertigen Geschäften. Die Geschäftsgelegenheit gilt als unbekannt, sofern kein Widerspruch mit entsprechendem Nachweis unverzüglich schriftlich erfolgt. Die Maklerprovision für den Nachweis der Geschäftsgelegenheit ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss, die jeweiligen Provisionssätze sind unten genannt. Zwischenverfügung und Irrtum vorbehalten. Besichtigungen nur durch meine Vermittlung. Bei der Besichtigung können Sie sich von Nutzungsmöglichkeit, Zustand und Güte des Objekts überzeugen. Ich hafte nicht für fehlerhafte Angaben, die vom Verkäufer übernommen sind. Gerichtsstand für Kaufleute: Frankfurt-Höchst.

Provisionssätze (sofern im jeweiligen Angebot nicht anders angegeben):


Provision bei Kauf:

5,95% des Kaufpreises für bebaute und unbebaute Grundstücke.

Provision bei Vermietung,
Wohnräume:

Die 2,38-fache Monatsnettokaltmiete.
  
Provision bei Vermietung,
gewerbliche Räume:

Die 3,57-fache Monatsnettokaltmiete.
  
Provision bei Erbpacht:

1. Unbebaute Grundstücke: 1,16 Jahrespachten, unabhängig von der Vertragsdauer.

2. Bebaute Grundstücke: Wie bei "1. Unbebaute Grundstücke" zuzüglich 5,95% des Kaufpreises für die Gebäude (sämtliche Aufbauten) und das Zubehör.

Alle vorstehend aufgeführten Provisionen verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zur Zeit 19 %, und sind fällig und zahlbar bei Abschluss des entsprechenden Vertrages und vom Käufer bzw. Mieter zu zahlen.