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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Dr. Kochanski Immobilien GmbH Geschäftsbedingungen der Firma Dr. Kochanski Immobilien GmbH Der Abschluss eines Maklervertrages setzt für die Firma Dr. Kochanski Immobilien GmbH ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragspartnern voraus. Als seriöses Maklerunternehmen ist es für die Firma eine besondere Verpflichtung, ihren Geschäftspartnern in korrekter Weise Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Geschäftsgebaren zu sichern. Auf dieser Grundlage gelten für die Firma Dr. Kochanski Immobilien GmbH folgende Geschäftsbedingungen: 1. Vollmacht Die Firma Dr. Kochanski Immobilien GmbH geht davon aus, dass der Auftraggeber/Interessent zum Abschluss des Maklerauftrages von etwaigen Mitinteressenten (Ehegatten, Eltern, Kindern u.a.) bevollmächtigt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Auftraggeber/Interessent die Firma Dr. Kochanski Immobilien GmbH unverzüglich informieren. 2. Auftragsdauer Der Maklerauftrag kann entsprechend der vereinbarten Vertragsdauer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Auftraggeber/Interessent ist zur unverzüglichen Kündigung verpflichtet, sobald er ein Objekt erworben hat und /oder keine Kaufabsicht mehr besteht bzw. ein Objekt angemietet hat und/oder keine Mietabsicht mehr besteht. 3. Behandlung von Maklerangeboten - Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber/Interessenten bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma Dr. Kochanski Immobilien GmbH an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenersatzpflicht in voller Höhe der vereinbarten Maklerprovision. - Ist dem Auftraggeber/Interessenten die Verkäuflichkeit bzw. Vermietbarkeit eines nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, hat er dies der Firma Dr. Kochanski Immobilien GmbH unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen. Wird diese Mitteilung unterlassen, erkennt der Auftraggeber die weitere Tätigkeit der Firma Dr. Kochanski Immobilien GmbH in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Vermittlungstätigkeit an. - Es wird ferner davon ausgegangen, daß der Auftraggeber/Interessent spätere Direktangebote der nachgewiesenen Verkäufer/Vermieter oder nochmalige Angebote von Dritten (auch wenn sie zu anderen Bedingungen erfolgen) unter Berufung auf das vorhergehende Angebot der Firma Dr. Kochanski Immobilien GmbH zurückweisen wird. Der Auftraggeber/Interessent ist auch sonst verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Ursächlichkeit der Angebote der Firma Dr. Kochanski Immobilien GmbH für einen späteren Vertragsabschluss gefährden könnte. - Der Auftraggeber/Interessent erkennt bei Vertragsabschlüssen mit natürlichen und juristischen Personen, welche mit ihm persönlich oder wirtschaftlich in Verbindung stehen, die für den Abschlussfall ursächliche Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der Firma Dr. Kochanski Immobilien GmbH an. 4. Haftungsausschluss Die von der Firma Dr. Kochanski Immobilien GmbH gemachten Angaben beruhen auf gewissenhaften Recherchen. Grundlage bilden jedoch Auskünfte und Informationen des Verkäufers/Vermieters. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die Firma Dr. Kochanski Immobilien GmbH aus diesem Grunde nicht übernehmen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die angebotenen Objekte anderweitig nicht verkauft/vermietet werden. 5. Maklerprovision Mit dem Zustandekommen eines notariellen Vertragsabschlusses (Verkauf) bzw. eines Miet- oder Pachtvertragsabschlusses durch den Nachweis und/oder die Vermittlung durch die Firma Dr. Kochanski Immobilien GmbH hat die v. g. Firma Anspruch auf folgende Maklerprovision: - Kauf - Miete/Pacht Eine Maklerprovision ist auch dann zu zahlen, wenn ein anderer als der angebotene Vertrag über ein anderes dem nachgewiesenen Vertragspartner gehörendes Objekt zustande kommt oder der Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung erfolgt. Die Firma Dr. Kochanski Immobilien GmbH ist berechtigt, auch für den von ihr vermittelten und/oder nachgewiesenen Vertragspartner des Auftraggebers/Interessenten provisionspflichtig tätig zu werden. 6. Folgegeschäfte - Wird innerhalb von 2 Jahren mit dem von der Firma Dr. Kochanski Immobilien GmbH nachgewiesenen und/oder vermittelten Verkäufer/Vermieter ein Vertrag hinsichtlich des angebotenen Objektes geschlossen, so ist die vereinbarte Maklerprovision ebenfalls zu zahlen. - Provisionsansprüche bestehen auch für die Objekte, von denen der Auftraggeber/Interessent bei Verhandlungen mit dem Verkäufer/Vermieter Kenntnis erhält, sofern binnen 2 Jahren ein Vertragsabschluss zustande kommt. - Ein nachträglicher Ankauf des Grundstückes durch den Mieter nach Abschluss des Mietvertrages verpflichtet zur Zahlung der Maklergebühr unter Anrechnung der bereits gezahlten Mietprovision, sofern sie die Verkaufsprovision nicht übersteigt. 7. Andere Vereinbarungen 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand |