AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des umseitigen Angebots, kommt der Maklervertrag mit den nachfolgenden Bestimmungen zustande
2. Angebot
Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Informationen an Dritte ist untersagt.
3. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Provision
Mit rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrages entsteht der Provisionsanspruch in Höhe von mindestens 4,76% (inklusive MwSt.), soweit durch Vertrag oder Angebot nicht anders geregelt. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber Daten aus der Nachweisbestätigung an Dritte weitergibt und dieser den Vertrag abschließt. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis, bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc.
Die Honorarforderung wird mit der Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages zur Forderung fällig. Die Provision für Vermietung werden individuell geregelt, jedoch beträgt diese mindestens 1,19 Monatsmiete inkl.. MwSt. Diese Provision ist verdient und fällig mit Abschluss des Mietvertrages.
5. Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen, sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers.
6. Beurkundung
Der Makler hat den Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf Ausfertigung der Kaufurkunde.
7. Haftung
Die Objektbeschreibungen werden aufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen
8. Schlussbestimmungen
Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang.
Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen der Verträge ist der Sitz des Maklers.
Gerichtsstand ist, soweit der Vertragspartner Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik hat, Sitz des Maklers.
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.
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