IB Immobilienpartner Berlin Group
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1. Unser Angebot beruht auf den vom Auftraggeber erteilten Auskünften. Obgleich wir um richtige und vollständige Informationen bemüht sind, kann für diese Angaben keine Haftung übernommen werden. Unsere Angebote sind freibleibend; Zwischenverkauf und Vermietung bleiben jedoch vorbehalten.

2. Unsere Angebote sind ausschließlich für den von uns bezeichneten Angebotsempfänger bestimmt. Sollten Angebote oder Teilinformationen an Dritte ohne unsere Zustimmung weitergegeben werden, ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn der Dritte, an den die Maklerinformation weitergegeben wird, das Geschäft abschließt.

3. Sollte der Vertragsabschluss durch wirtschaftlich oder rechtlich verbundene Unternehmen oder Personen oder Familienangehörige des Angebotsempfängers vollzogen werden, schuldet dieser weiterhin die Vermittlungsprovision.

4. Wir behalten uns vor, auch für den Auftraggeber provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Unser Provisionsanspruch entfällt nicht dadurch, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf), sofern das tatsächliche Ergebnis nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.

6. Die Provision wird fällig bei Abschluss des Kauf- und/oder Miet- und/oder Pachtvertrages oder Eigentumsüberganges bei Zwangsversteigerungsverfahren.

7. An Provision gelten bei Vertragsabschluss die nachstehenden Provisionssätze zwischen uns und dem Erwerber/Mieter/Pächter/Übernehmer für den durch uns geführten Nachweis und/oder der Vermittlung als vereinbart:

a) Kauf (Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte): 7,14 Prozent des Kaufpreises inkl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer;

b) Vermietung (Wohnraum): Zwei Monatskaltmieten zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer; Vermietung/Verpachtung (Gewerbeobjekte): Drei Monatskaltmieten zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer bzw. drei Monatsbeträge Pachtzins zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer;

8. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich innerhalb von fünf Werktagen mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen. Bei Zweifelsfällen ist diese Frist spätestens dann erreicht, wenn dies nicht spätestens bis eine Woche nach Versendungsdatum erfolgt ist.

9. Gerichtsstand ist Berlin.