Leistungen der Hausverwaltung
Die wichtigsten Leistungen eines Hausverwalters leicht
erklärt
Gesetzliche Grundlagen
Bei der Verwaltung von Miethäusern ist das BGB die
gesetzliche Grundlage. Im Fall von Eigentumswohnungen zeigt das
Wohnungseigentumsgesetz die Mindestleistungen des Verwalters auf (§
27 WEG). Die gesetzlichen Regelungen werden in der Regel durch einen
Verwaltervertrag ergänzt, der die Einzelheiten regelt.
Grundleistungen
Um einen Bezug zu der erwarteten Leistung für das
vereinbarte Verwalterhonorar zu erhalten, unterscheiden alle
Verwalterverträge zwischen Grundleistungen und Zusatzleistungen
(auch als besondere Leistungen, Mehrleistungen, Sonderleistungen
bezeichnet). Mit der regelmäßig gezahlten
Verwaltervergütung sind die Grundleistungen abgedeckt. Deshalb
sollten diese Leistungen möglichst detailliert aufgeführt
sein.
Zusatzleistungen
Zusatzleistungen werden üblicherweise für Arbeiten
vereinbart, welche nicht permanent anfallen. z.B. Gerichtsverfahren,
größere Baumassnahmen etc.
Honorar
Das Honorar des Verwalters hängt von der Art der
Tätigkeit ab. In der Mietenverwaltung sind Sätze von 3,5 bis 8
Prozent der Bruttomiete üblich. In der Wohnungseigentumsverwaltung
hängt die Verwaltervergütung nicht von der Miete, sondern von
der Größe der Wohnanlage ab. Ein Muster für eine
Preisliste ist unter http://www.verwaltersuche.de/preise.htm
zu finden.
Termine
Als Grundleistungen der Verwaltung sollten folgende Termine
eingehalten werden: - Jahresabrechnung für den Hausbesitzer bei
Mietenverwaltung bis 31.3. des Folgejahres - Jahresabrechnung für
Wohnungseigentumsanlagen bis 30.6. des Folgejahres .
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