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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Kommt es durch unseren Nachweiß / unsere Vermittlung zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages, so ist an uns eine Provision gemäß unseren Provisionsssätzen zu bezahlen.

 

2. Die Nichterfüllung eines Vertrages, der Eintritt einer auslösenden Bedingung, die Geltend-machung einer vereinbarten Rücktrittsmöglichkeit, eine Aufhebung des Vertrages, dessen Ungültigkeit oder Nichtigkeit oder eine nach Vertragsabschluß erfolgte Minderung des Preises berühren den Provisionsanspruch weder dem Grunde noch der Höhe nach. Dasselbe gilt bei Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Vorkaufsrechts oder Erwerb in Rahmen einer Zwangsversteigerung.

3. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Teil entgeldlich tätig zu werden. Uns ist gestattet, den Auftrag in Zusammenarbeit mit anderen Maklern, ohne Mehrbelastung für den Auftraggeber durchzuführen

4. Die Pflichen des Maklers ergeben sich aus den Vorschriften des BGB.

5. Die Maklergebühr gilt bei Vertragsabschluß als zahlbar. Sie ist auch dann zahlbar wenn der Vertragsabschluß erst nach Ablauf des Maklervertrages erfolgt. In jedem Fall genügt die Mitursächlichkeit unserer Maklertätigkeit. Eine Übereinstimmung von Angebotsbedingungen und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich

6. Sind die von uns mitgeteilten Gelegenheiten zum Vertragsabschluß bereits bekannt, so muß uns dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 Woche mit Herkunftsangabe, schriftlich durch Einschreiben/per Fax mitgeteilt werden. Andernfalls kann sich der Empfänger nicht auf vorherige Kenntnis berufen. Das Geschäft ist auch bei vorheriger Kenntnis provisionspflichtig wenn unsere Hilfe zum Abschluß des Vertrages in Anspruch genommen wird

7. Unsere Angebote sind ausschließlich für unsere Geschäftspartner und Kunden bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe des gesamten Angebots oder nur Einzelheiten daraus an Dritte darf ohne unsere Einwilligung nicht erfolgen. Ansonsten können Schadenersatzansprüche wegen entgangenem Maklerlohn geltend gemacht werden.

8. Ist ein Alleinauftrag erteilt, so sind direkte oder durch andere Personen oder Makler benannte Interessenten an uns zu verweisen. Falls der Auftraggeber mit solchen Interessenten einen Vertrag abschließt ist er verpflichtet den entgangenen Maklerlohn zu bezahlen.

9. Wir prüfen alle Angaben in den Exposées und Verkaufsunterlagen gewissenhaft. Diese Angaben werden uns von unseren Auftraggebern zur Verfügung gestellt. Für dies Angaben können wir nur bei grober Fahrlässigkeit eine Haftung übernehmen.

10. Nebenabreden und ergänzende Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftform.

11. Unsere Maklerprovision beträgt für Ankauf und Verkauf von Immobilien jeweils 4 % (vier)  zzgl. 19 % MwSt. = 4,76 % des Kaufpreises für den Käufer und 2% (zwei) zzgl. 19 % MwSt.= 2,38 % für den Verkäufer. Bei Vermietung von Wohnungen und Häusern beträgt die Maklerprovision 2 Nettokaltmiete zzgl. 19 % MwSt= 2,38 %. zahlbar durch den Mieter, bei Gewerbemietverträgen beträgt die Maklerprovision 2,5 Nettokaltmieten zzgl. 19 % MwSt.=2,975 %

12. Sollte eine oder mehrere Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedinungen unwirksam sein oder werden, so bewirkt dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Klausel wird dann durch eine Formulierung ersetzt die dem Inhalt der ungültigen Klausel entspricht.