Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Mit Hereinnahme dieses Angebotes kommt ein Maklervertrag zustande, aufgrund dessen der
Empfänger, wenn er eine oder mehrere Immobilien oder eine Gesellschaft erwirbt, pachtet oder
mietet, gegenüber dem Makler bzw. uns provisionspflichtig wird.
2.Der Maklervertrag bezieht sich ausdrücklich auch für Objekte/Gesellschaften, die aus einer
Zwangsversteigerung heraus erworben werden.
3.Die Provision beträgt, solange nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, 5,25 % (zzgl.
gesetzlicher MwSt.) vom notariell oder anwaltlich beurkundeten Kaufpreis bzw. vom Steigpreis.
Bei Vermietung beträgt die Provision für gewerbliche Objekte drei Monatskaltmieten und für
Wohnraum zwei Monatskaltmieten und bei Erbpacht eine Jahreserbpachtzahlung, immer zzgl.
gesetzlicher MwSt. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein Vertrag durch
Verhandlungen mit einem von uns nachgewiesenen oder vermittelten Objekteigentümer bzw.
Verfügungsberechtigten bezüglich eines anderen Objektes oder einer anderen Gesellschaft zustande kommt.
4.Die Provision wird mit Abschluss der Kauf- bzw. Mietvertrages, bzw. bei Zuschlag fällig und
zahlbar.
5.Das Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte haftet der
Empfänger für die Provision des vermittelnden Maklers.
6.Ist dem Empfänger das durch uns als Makler nachgewiesene Objekt bekannt, so ist er
verpflichtet, uns dies unmittelbar mitzuteilen und auf Verlangen hin nachzuweisen.
7.Das Angebot ist freibleibend; Zwischenverkauf und Vermietung behalten wir uns vor.
8.Wir sind auf Angaben von Eigentümern und sonstigen Dritten angewiesen. Wir versuchen
möglichst richtige Angaben zu erhalten. Jegliche Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit
der Angaben können wir jedoch nicht übernehmen.
9.Wir dürfen beidseitig, also auch für den anderen Teil, tätig werden. Eine wirtschaftliche
Verflochtenheit mit dem Verkäufer ist möglich. Die Provisionspflicht bleibt unvermindert beim
Käufer.
10.Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit
gesetzlich nicht anders geregelt, Kiel.
11.Teilnichtigkeit: Sollten einzelne Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so
wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und die unwirksam
gewordene Bestimmung wird durch eine neue, dem Wortlaut nahekommend
Stand: 01. Januar 2012
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