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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Mit Hereinnahme dieses Angebotes kommt ein Maklervertrag zustande, aufgrund  dessen der
   Empfänger, wenn er eine oder mehrere Immobilien oder eine Gesellschaft erwirbt, pachtet oder
   mietet, gegenüber dem Makler bzw.  uns provisionspflichtig wird.

2.Der Maklervertrag bezieht sich ausdrücklich auch für Objekte/Gesellschaften, die aus einer
   Zwangsversteigerung heraus erworben werden.

3.Die Provision beträgt, solange nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, 5,25 % (zzgl.
   gesetzlicher MwSt.) vom notariell oder anwaltlich beurkundeten Kaufpreis bzw. vom Steigpreis.
   Bei Vermietung beträgt die Provision für gewerbliche Objekte drei Monatskaltmieten und für
   Wohnraum zwei Monatskaltmieten und bei Erbpacht eine Jahreserbpachtzahlung, immer zzgl.
   gesetzlicher MwSt. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein Vertrag durch  
   Verhandlungen mit einem von uns nachgewiesenen oder vermittelten Objekteigentümer bzw.
   Verfügungsberechtigten bezüglich eines anderen Objektes oder einer anderen Gesellschaft zustande kommt.

4.Die Provision wird mit Abschluss der Kauf- bzw. Mietvertrages, bzw. bei Zuschlag fällig und
   zahlbar.
 
5.Das Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte haftet der
   Empfänger für die Provision des vermittelnden Maklers.

6.Ist dem Empfänger das durch uns als Makler nachgewiesene Objekt bekannt, so ist er
   verpflichtet, uns dies unmittelbar mitzuteilen und auf Verlangen hin nachzuweisen.

7.Das Angebot ist freibleibend; Zwischenverkauf und Vermietung behalten wir uns vor.

8.Wir sind auf Angaben von Eigentümern und sonstigen Dritten angewiesen. Wir versuchen
   möglichst richtige Angaben zu erhalten. Jegliche Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit
   der Angaben können wir jedoch nicht übernehmen.

9.Wir dürfen beidseitig, also auch für den anderen Teil, tätig werden. Eine wirtschaftliche
   Verflochtenheit mit dem Verkäufer ist möglich. Die Provisionspflicht bleibt unvermindert beim
   Käufer.

10.Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit
    gesetzlich nicht anders geregelt, Kiel.

11.Teilnichtigkeit: Sollten einzelne Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so
     wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und die unwirksam
     gewordene Bestimmung wird durch eine neue, dem Wortlaut nahekommend

Stand: 01. Januar  2012