Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Das Unterrnehmen ADVANCE MANAGEMENT GMBH ist auch als Makler tätig und erhält für Nachweis- und/oder Vermittlung von Vertragsangelegenheiten eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe inkl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer ( z. Zt. 19 % )
a bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 7,14 % inkl. MwSt. vom Kaufpreis,
b bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 2,38 Nettokaltmieten inkl. der gültigen MwSt. ( Monatsmieten u.a. ); dies sind die vom Objektnehmer ( Mieter, Pächter u.a. ) zu zahlenden Beträge zzgl. einer sonstigen Zuwendung und geldwerten Leistung, mit Ausnahme der Nebenkosten und etwaiger Mehrwertsteuer
Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Objektnehmer an die Maklerfirma zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.
2. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu zahlen.
3. Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.
4. Dem Objektabnehmer ist jegliche Weitergabe der durch die Maklerfirma erteilten Information – insbesondere des Nachweises – an Dritte nur nach schriftlicher Zustimmung durch die Maklerfirma gestattet. Anderenfalls haftet er – unbeschadet eines weiteren Schadensersatzanspruches – im Falle des Vertragsschlusses durch den Dritten auf die entgangene Provision.
5. Ist dem Objektnehmer ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, längstens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich unter der Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch seitens der Maklerfirma.
6. Nimmt der Objektnehmer von seinen Vertragsabsichten Abstand, ist er verpflichtet, die Maklerfirma unverzüglich schriftlich zu informieren.
7. Der Objektnehmer ist verpflichtet, der Maklerfirma unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden.
8. Schadensersatzansprüche gegen die Maklerfirma sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
9. Angaben in Exposes, Prospekten, Beschreibungen u.a. beruhen ausschließlich auf den der Maklerfirma vom Objektanbieter erteilten Information; sie sind unverbindlich und werden seitens der Maklerfirma ohne Gewähr für ihre Richtigkeit mitgeteilt. Eine Haftung ist insoweit ausgeschlossen.
10. Abweichungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.
11. Bei Maklerverträgen mit Vollkaufleuten ist Berlin Erfüllungsort und Gerichtsstand.
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