ADVANCE MANAGEMENT GMBH - Ihr zuverlässiger Partner für Häuser und Wohnungen
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Chancen und Risiken

Jede Investition enthält neben der Chance auf Gewinn oder Vermögenszuwachs auch Risiken. Die Kaufentscheidung sollte nach Abwägung der Vor- und Nachteile der Anlageform im Allgemeinen sowie nach genauer Prüfung des Immobilienangebotes im Speziellen erfolgen. Die hier vorgenommene Zusammenfassung der Chancen und Risiken berücksichtigt nur die aus unserer der Sicht wichtigsten Faktoren. Die in der Folge aufgezählten Punkte erheben in ihrer Zusammenfassung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Aus der Sicht des einzelnen Kaufinteressenten können sich Chancen und Risiken ergeben, die durch seine persönliche Situation bedingt und somit von uns nicht zu erfassen sind. Wie bei jeder Immobilienanlage besteht auch hier die Möglichkeit, daß nicht vorhersehbare Entwicklungen das zu erwartende Ergebnis positiv wie negativ beeinflussen können.

Immobilien bedürfen der Pflege und Erhaltung, ihre Werthaltigkeit ist unmittelbar von der Qualität der Errichtung und der laufenden Betreuung abhängig. Es gibt keine Gewähr dafür, daß die zur Zeit der Herausgabe eines Prospektes gültigen Steuergesetze bzw. Verwaltungsanordnungen, die Verwaltungs- und Rechtsprechungspraxis in unveränderter Form weiter gelten. Zukünftig abweichende Auslegungen durch Finanzbehörden können nicht ausgeschlossen werden. Für den Eintritt steuerlicher Vergünstigungen kann keine Haftung übernommen werden. Der erzielbare Verkaufserlös hängt von den jeweiligen Gegebenheiten des Marktes ab. Eine Veräußerung kann zu einem Vermögenszuwachs oder, vor allem bei kurzfristiger Veräußerung, zu einer Vermögens- einbuße führen.

Wir überprüfen nicht, ob die Investitionsentscheidung des Erwerbers im Rahmen seiner individuellen Gegebenheiten wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Investitionsentscheidung trifft ausschließlich der Erwerber.

Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt die Bildung einer Instandhaltungsrücklage vor, um für eventuelle größere Reparaturen gerüstet zu sein. Dabei ist später nicht auszuschließen, daß die Kosten der Reparaturen höher sind als die Instandhaltungsrücklage. Die übersteigenden Kosten sind auf die einzelnen Wohnungseigentümer umzulegen. Dadurch können zusätzliche Aufwendungen entstehen, über deren Höhe heute naturgemäß noch keine Angaben möglich sind.

Sollte eine bevorstehende umfassende Sanierung geplant sein, wird Ihnen auch vor dem Hintergrund einer fünfjährigen Gewährleistung nach BGB- Werkvertragsrecht für Mängel am Bauwerk ab Abnahme des Kaufobjektes eine weitere Sicherheit zur Vermeidung dieser Risiken gegeben sein.

Grundsätzlich birgt jede Immobilieninvestition das Risiko, daß im Falle der Nichtvermietung oder bei Auslaufen von Mietverträgen, oder bei lnsolvenzen von Mietern erforderliche Anschlußvermietungen nicht umgehend und / oder nur zu ungünstigeren Bedingungen erfolgen können, falls keine Mietgarantie oder eine vertragliche Mietzusicherung vorliegen sollte. Häufig verlangt eine Nachvermietung auch zusätzliche Investitionen des Vermieters. Ebenfalls ist zu beachten, daß die nicht umlagefähigen Nebenkosten und die Instandhaltungsrücklage steigen können und damit das Renditeergebnis beeinflussen.

Es gibt jedoch auch erhebliche Chancen bei Immobilienanlagen wie bei kaum einer anderen Kapitalanlage:

  • Steuerliche Anrechenbarkeit der Verluste
  • Überdurchschnittliches Wachstum
  • Schutz bei Inflation
  • Schutz bei Währungsumstellung
  • Gesetzliche Möglichkeit zur Mieterhöhungen
  • Wesentlich bessere Neuvermietung bei Mieterwechsel
  • Sehr gute Verkaufsmöglichkeit für freie Eigentumswohnungen
  • Vermögensaufbau bei langfristiger Rendite
  • Steuerfreie Gewinne nach der Spekulationsfrist

Mit den dargestellten Qualitätsmerkmalen dieser Objekte sind Sie auf der sicheren Seite. Durch exzellente Standorte wie Berlin, ausgezeichnete Bauqualität und einer dadurch sehr guten Vermietbarkeit, liegen unseres Ermessens nach die Chancen einer Immobilieninvestition weit über den Risiken.

Informatives

Allgemeines

Zwei Aspekte prägen die Wertbeständigkeit Ihrer Immobilie: Die Qualität des Objektes und die Sicherheit für das von Ihnen investierte Kapital. Diese zentralen Bereiche einer Immobilieninvestition können durch unser vorliegendes Konzept für den Anleger abgedeckt werden.

Werthaltigkeit der Immobilie

Der Wert einer Immobilie wird auch durch andere Punkte bestimmt.

  • die Lage
  • die Bauqualität
  • die tatsächlich erzielbaren Mieteinnahmen
  • die Ausstattung
  • die zu erwartende Wertsteigerung


Wohnungseigentum

Das Wohnungs-/ Teileigentum findet seine Grundlage im Wohnungseigentumsgesetz.

Im Zusammenhang mit der Teilungserklärung wird die Gemeinschaftsordnung auf- gestellt, welche die erforder- lichen Regelungen über das Gemeinschaftseigentum und das Sondereigentum zur ausschließ- lichen Nutzung trifft und ferner Verhältnisse der Eigentümer untereinander regelt. So wird sichergestellt, daß Sie für Ihre durch die Teilungserklärung gebildeten Miteigentumsanteile ein eigenes Grundbuchblatt, auf dem auch Ihr Sondereigentum eingetragen wird, erhalten. Damit verbunden sind sämtliche Vorteile der Grundbucheintragung, insbesondere ist eine Haftungsbeschränkung auf Ihren Miteigentumsanteil gegeben.

Rechtliche Sicherheit

Das Erfordernis der notariellen Mitwirkung bedeutet für Sie größtmögliche Rechtssicherheit, objektive Aufklärung und Beratung, da der Notar verpflichtet ist beide Seiten neutral zu beraten. Somit haben Sie Gewißheit, daß alle Ihrem Schutz dienenden Bestimmungen beachtet werden.

Grundbuch

Die Grundbucheintragung bietet Klarheit hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse und Belastungen der Immobilie. Der Inhalt des Grundbuches genießt Gutglaubensschutz( § 892 BGB).

Belastungen und Haftung

Im Grundbuch sind eventuell Belastungen eingetragen, die mit Zahlungen des Kaufpreises gelöscht werden. Ihre Haftung ist auf die Eigentumswohnung und auf die mit dieser Wohnung verbundenen Miteigentumsanteile am Grundbesitz und am Gebäude begrenzt.

Vertragstexte

Die wesentlichen Verträge und Urkunden (Kaufvertrag, Teilungserklärung und Baubeschreibung), die Sie abschließen bzw. anerkennen müssen, werden Ihnen vor Vertragsabschluß als Muster zur Verfügung gestellt.

Fordern Sie diese direkt über unser Büro oder Ihren Vertriebsbeauftragten an.

Haftungsvorbehalt

Angabenvorbehalt und allg. Hinweise

Unsere Hinweise dienen nur der Information und stellen keine Vertragsgrundlage dar.

Irrtum und Änderungen vorbehalten.

Verbindlich sind allein der notarielle Kaufvertrag, die Teilungserklärung sowie die notariell beurkundete Baubeschreibung, die als Anlage zum Kaufvertrag gehört.

Die jeweils abgebildeten Grund- risse sind nicht Maßstabsgerecht. Eventuell eingezeichnete Beispiel- möblierungen in den Küchen und Wohnräumen sind nicht Bestandteil des Angebotes. Aufgrund von Mietereinwänden kann es dazu kommen, daß die im Prospekt dargestellten Grundrisse in dieser Form nicht realisiert werden können.

 

Alle hiesigen Angaben in diesem Prospekt wurden mit größter Sorgfalt zusammengefaßt. Insbesondere versuchen wir, alle möglichen Chancen und Risiken, die mit dem Erwerb einer Immobilie verbunden sind, im Rahmen unserer Angaben darzulegen.

Sie entsprechen den allgemeinen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Herausgabe. Durch neue Gesetzes- und Verwaltungsvorschriften bedingte Änderungen bleiben vorbehalten. Insbesondere können künftige Änderungen der Verwaltungsausübung, Rechtssprechung und Gesetzgebung die erwarteten steuerlichen Folgen beeinflussen. Eine Gewähr für das Eintreten eventueller steuerlicher Ziele kann deshalb nicht übernommen werden. Fragen Sie Ihren Steuerberater. Eine Haftung für höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Von unseren Prospekten abweichende Angaben, Aussagen oder Zusagen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.

Personen, die mit dem Vertrieb und der Vermittlung befaßt sind, sind nicht unsere Erfüllungsgehilfen. Diese Personen oder sonstige Dritte sind nicht befugt, abweichende Angaben, Auskünfte oder Zusagen von diesem Prospektinhalt zu erteilen. Die Sanierung des Sondereigentums ist bei vermieteten Wohnungen von der Zustimmung des Mieters abhängig. Im Rahmen dieser Zustimmung wird eine gesonderte Modernisierungsvereinbarung getroffen. Das Gemeinschaftseigentum bleibt von dieser Zustimmung unberührt.

Haftung

Die in unseren Prospekten aufgeführten Angaben wurden mit größter Sorgfalt und Genauigkeit zusammengestellt und auf ihre Richtigkeit zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe hin überprüft. Eine Haftung für den Eintritt der Kosten, Vermögens- und Steuerprognosen sowie Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird nicht übernommen. Maßgeblich ist allein das jeweilige Prospekt zum Objekt. Wir erteilen keine Rechts- oder Steuerberatung. Eine Haftung hierfür wird daher ausgeschlossen. Außerdem hafteen wir weder für die maßstabgerechte Darstellung der Pläne, noch für die Stimmigkeit der abgebildeten Ansichten.

Die Vermittlungsgesellschaften, Vermittler, Anlageberater oder sonstige Dritte sind nicht berechtigt, Angaben oder Zusicherungen zu machen, die von unseren Prospekten abweichen oder darüber hinausgehen.

Wirksam und gültig sind nur schriftliche Auskünfte und Angaben des Verkäufers sowie sämtliche Angaben und Vereinbarungen in der notariellen Urkunde.

Die Vermittlungsgesellschaft reicht lediglich Angaben (Prospekte, eventuelle schriftliche Auskünfte) weiter. Daher ist eine Haftung der Vermittlungsgesellschaften und der von ihr eingesetzten Vermittler Ihnen gegenüber, soweit dies rechtlich zulässig ist, auch für eine etwaige Unterlassung von Angaben ausgeschlossen.

Die Haftung aller (auch künftiger) Vertragspartner für unrichtige oder unvollständige Prospekt- und Dokumentationsangaben und für die Verletzung von eventuell bestehenden Aufklärungs- und Hinweispflichten Ihnen gegenüber ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Auf der Grundlage der vorstehenden Haftungsvorbehalte erhalten Sie unsere Prospekte. Sie erklären mit Ihrem Auftrag, daß Sie davon Kenntnis genommen haben und damit einverstanden sind.

Weitere Informationen und Reservierung

Wenn Sie weitere Informationen und Unterlagen, insbesondere eine unverbindliche, detaillierte, persönliche Wirtschaftlichkeitsberechnung oder eine Reservierung wünschen, so stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.

Wenden Sie sich bitte direkt an ADVANCE MANAGMENT GMBH oder an Ihren Vertriebsbeauftragten oder Anlagevermittler.

Finanzierung

Das Eigenkapital reicht in der Regel nicht aus, um ein Eigenheim bzw. eine Kapitalanlage zu finanzieren. Dazu brauchen Sie die Hilfe einer flexiblen und fachkundigen Bank. Wir arbeiten mit namhaften deutschen Großbanken zusammen. Dort wurden diese Objekte zur intensiven Überprüfung vorgelegt und als finanzierungswürdig eingestuft. Dies sichert Ihnen eine rasche und problemlose Finanzierungszusage sowie eine zügige Auszahlung. Selbst- verständlich stehen wir Ihnen bei der individuellen Gestaltung Ihrer Finanzierung gerne beratend zur Seite. 

Zahlungsplan

Der Kaufpreis für Haus oder Wohnung ist grundsätzlich auf ein Notaranderkonto zu entrichten. Ausnahmen gelten bei Neubauvorhaben oder Sanierungsmaßnahmen. Hier wird die Zahlung entsprechend dem Baufortschritt (§3 Abs. 2 MaBV) geleistet. Dies bedeutet eine zusätzliche Sicherheit, da nur die tatsächlich erbrachten Bauleistungen zu bezahlen sind.

Alternativ wird im Kaufvertrag die Zahlung des Kaufpreises gegen Übergabe einer entsprechenden Bankbürgschaft gemäß §7 MaBV (Anzahlungsmodell) vereinbart. Einen Zahlungsplan für die einzelnen Kaufpreisraten erhalten Sie auf Anfrage.

Hausverwaltung

Verwaltung und Instandhaltung

Um die Erwerber weitgehend von allen Problemen der Verwaltung des modernisierten Objektes freizustellen, werden diese Aufgaben von einer Verwaltungsgesellschaft übernommen. Im Verwaltervertrag wird die Haus- verwaltung beauftragt und verpflichtet, die Verwaltung des Objektes nach Baufertigstellung im Sinne des WEG durchzuführen.

Es wird empfohlen, nach Beendigung der Baumaßnahmen bzw. Abnahme eine Instandhaltungsrücklage zu bilden, die zur Erhaltung und Pflege des gemeinschaftlichen Eigentums dient. Die dazu erforderlichen Beträge werden vom Verwalter auf einem gesonderten Konto angesammelt. Über die endgültige Höhe der Instandhaltungsrücklage beschließt die Eigentümergemeinschaft.

Vermietungen

Durch eine gut organisierte Planungsphase können wir sicherstellen, dass mit unseren neuen oder sanierten Vermietungsobjekten für den künftigen Eigentümer Angebote entstehen, die eine hohe Akzeptanz am Mietermarkt haben.

Dies erreichen wir durch die Optimierung der bestehenden Grundrisse, auch unter Einbeziehung der regional unterschiedlichen Anfrageprofile.

So gibt es beispielsweise Lagen, an denen kleine Wohnungen eher gefragt sind als große oder mehrere kleinere Wohnungen zu einer großen zusammengelegt werden. Da wir schon während der Planungsphase auch an Lichteinfall, Großzügigkeit der Verkehrsflächen in der Wohnung und an eine möglichst optimierte Bad- und Küchengestaltung denken, wird jeder Erwerber oder Mieter einer solchen fertiggestellten Wohnung lange Freude an diesen Objekten haben. Die Vermietung der Einheiten findet im allgemeine durch die von uns beauftragte Hausverwaltung statt. Die Vermietung der belegungsgebundenen Wohnungen wird mit Unterstützung des jeweiligen Bezirksamtes durchgeführt.

Die Hausverwaltung hat selbstverständlich das Ziel, die hier veranschlagten Mieten durch optimale Betreuung der Mieter und Pflege des Hauses langfristig zu realisieren.

  • zielgruppengerechte Vermietung
  • Auswahl der Mietinteressenten, Vorgespräche, Bonitätsprüfungen
  • Abschluß der Mietverträge
  • Mieteinnahmenverwaltung (Sondereigentum)