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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)§ 1 Provision (1) Für den Nachweis und/oder Vermittlung eines Kaufvertrages über ein Objekt vereinbaren die Parteien eine Provision in Höhe von 3 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen MwST. Maßgeblich ist der gesamte Kaufpreis einschließlich der Nebenleistungen die dem Kunden oder Dritten zugute kommen. Bei der Vermietung beträgt die Provision für gewerbliche Objekte 3 Monatskaltmieten zzgl. der gesetzlichen MwST. und für Wohnraum zwei Monatskaltmieten zzgl. der gesetzlichen MwST. (2) Dem Kaufvertrag gleichwertig sind der Erwerb des Vertragsobjektes im Wege der Zwangsversteigerung, der Erwerb von realen oder ideellen Anteilen am Vertragsobjekt sowie der Erwerb eines anderen, jedoch vergleichbaren Objektes des Kunden. (3) Der Provisionsanspruch wird fällig, sobald der Hauptvertrag mit einem Interessenten des Maklers rechtswirksam zustande gekommen ist. Eine Maklerprovision wird auch dann fällig, wenn ein Abschluss mit einer dem Interessenten nahestehenden Person oder Gesellschaft zustande kommt. Er wird nicht dadurch hinfällig, dass der Hauptvertrag wieder aufgehoben, angefochten oder sonst wie rückgängig gemacht wird. § 2 Doppeltätigkeit: Der Makler ist berechtigt, auch für den Vertragspartner der Kunden als Makler tätig zu werden. § 3 Rechte und Pflichten des Kunden (1) Der Kunde gibt dem Makler unverzüglich alle Informationen über die vorhandenen und neu hinzutretenden Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren (z.B. Aufgabe der Kaufabsicht). (2) Der Kunde verpflichtet sich, mit dem von dem Makler nachgewiesenen Interessenten nur nach vorheriger Absprache mit dem Makler in Verbindung zu treten oder Besichtigungen durchzuführen. (3) Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen des Maklervertrages in Erfahrung gebrachten Kenntnisse vertraulich zu behandeln und insbesondere die Ihm übermittelten Informationen und Unterlagen nicht an Dritte weiter zu geben (4) Sollte das vom Makler angebotene Objekt dem Kunden bereits bekannt sein, so ist er verpflichtet, dies unverzüglich binnen 6 Tagen nach Zugang des Angebotes, dem Makler schriftlich mit Quellennachweis mitzuteilen (5) Vor Abschluss des Hauptvertrages ist der Makler unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler Name und Anschrift des Vertragspartners sowie die Höhe des Kaufpreises bzw. der Kaltmiete mitzuteilen. Bei Abschluss eines Notariellen Beurkundungstermin hat der Makler einen Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde (6) Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertraglichen Vereinbarungen zustande kommen. § 4 Haftung des Maklers (1) Die Objektbeschreibung wird auf Grund der Angaben des Verkäufers/Vermieters erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Der Verkäufer/Vermieter ist verpflichtet, alle Unterlagen vor Weitergabe an den Makler auf Richtigkeit zu überprüfen. (2) Der Makler haftet für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In allen anderen Fällen haftet der Makler unbeschränkt nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) § 5 Ersatzansprüche Der Kunde hat ohne Nachweis eines Schadens die Gesamtprovision (Käufer- und Verkäuferprovision) als Vertragsstrafe zu zahlen, wenn er gegen den Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. § 6 Schlussbestimmungen (1) Erfüllungsort für beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers. (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers, sofern der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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