Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen werden zusammen mit unserem
Angebot Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarung.
§ 1 Die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kauf- bzw.
Mietvertragabschlusses für das im Angebot näher bezeichnete Objekt,
beträgt 5 Prozent des notariell beurkundeten Kaufpreises bzw. 2 Monatsmieten
(Kaltmieten) jeweils zuzüglich der gesetzlichen MwSt. aus dem Provisionsbetrag.
Die Provision für die Vermietung gewerblicher Objekte beträgt 3 Monatsmieten (Kaltmieten) zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Die Provision ist auch für den Fall zu bezahlen, daß unter Beibehaltung der
inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen
wird. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller und
rechtlicher Art sind für den Provisionsanspruch unschädlich.
Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung gilt auch für den Fall
der Objektverschiedenheit (Abschluß eines Vertrages über ein anderes dem
Eigentümer gehörendes Objekt), da der Interessent erst durch Vorliegen dieses
Angebotes Kenntnis von der Existenz und Person des Eigentümers erhalten konnte
und ohne Kenntnis des Eigentümers der Interessent mit diesem keinen Vertrag
hätte abschließen können.
Unsere Provision ist fällig bei Vertragsabschluß, ohne Rücksicht auf technische,
juristische oder finanzielle Durchführbarkeit des Vertrages. Eine ortsübliche
Provision ist auch dann zu zahlen, wenn ein anderes Rechtsgeschäft als über das
angebotene Objekt zwischen den Parteien zustande kommt oder innerhalb der
Jahresfrist vom Tage des Vertragsschlusses an gerechnet ein weiteres
Rechtsgeschäft begründet wird, welches eine Erweiterung des zunächst
vermittelten Geschäfts bedeutet. Eine Provision ist auch dann fällig, wenn
innerhalb von zwei Jahren nach Abschluß eines von uns vermittelten Miet- oder
Pachtvertrages ein späterer Kauf getätigt wird.
Des weiteren bedarf es zur Fälligkeit des Provisionsanspruchs für einen Erwerb
bzw. die Anmietung des vorseitig genannten Objekts oder eines anderen dem
Eigentümer gehörenden Objekts keines zusätzlichen Vertrages.
Der Empfänger dieses Angebotes hat uns unverzüglich Anzeige zu machen, wenn und
ggf. zu welchen Bedingungen ein Vertrag über das in diesem Angebot bezeichnete
Objekt oder über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners
zustande kommt.
§ 2 Wir versichern, daß wir vom Verkäufer bzw. Vermieter oder einem nachweislich
berechtigten Bevollmächtigten beauftragt und befugt sind, das Objekt zu den
genannten Bedingungen anzubieten.
Wir erklären weiterhin, daß die vorseitig gemachten Angaben ausschließlich auf
Informationen des Verkäufers bzw. des Vermieters beruhen. Wir sind
selbstverständlich ebenfalls um richtige Angaben bemüht, können jedoch für diese
Angaben des Verkäufers bzw. der Vermieters keine Haftung übernehmen.
Der Interessent ist darüber informiert, daß er für den Fall der Vorkenntnis des
Objekts bzw. des Objekteigentümers dies dem Makler unverzüglich mitzuteilen hat.
Erfolgt keine Mitteilung, ist die Weitergabe der Information des Maklers aus
diesem Angebot an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest
mitursächlich für den Erfolg geworden und begründet ebenfalls die Verpflichtung
zur Provisionszahlung.
§ 3 Das vorliegende Angebot ist nur für den von uns ausdrücklich bestimmten
Empfänger vorgesehen. Es ist vertraulich zu behandeln und darf Dritten nicht
zugänglich gemacht werden. Unbefugte Weitergabe oder indiskrete Behandlung des
Angebots ziehen Schadenersatz in Höhe der Gesamtprovision nach sich.
§ 4 Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und -Vermietung bzw.
-Verpachtung sind vorbehalten.
§ 5 Weitere Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 6 Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main,
soweit dies in gesetzlich zulässiger Weise vereinbart werden kann.