Unsere Angebote basieren auf den uns erteilten Informationen; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Die endgültige Ausgestaltung der Verträge bleibt den Vertragspartnern vorbehalten. Die Angebote sind streng vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet und verpflichtet zu Schadenersatz. Kommt infolge einer unberechtigten Weitergabe ein Vertragsabschluss mit unseren Angeboten zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der uns entgangenen Provision zu erstatten. Die Geltendmachung weitergehenden Schadenersatzes behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Angebote sind freibleibend; Zwischenverkauf oder Vermietung bleiben vorbehalten. Ist Ihnen ein von uns nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dieses innerhalb von drei Tagen schriftlich mitzuteilen und uns offenzulegen, woher Sie die Kenntnis dieses Objektes erlangt haben. Geschieht dies nicht, erkennen Sie den Nachweis und unseren Provisionsanspruch an, der auch dann besteht, wenn der Vertrag zu den Bedingungen abgeschlossen wird, die von unserem Angebot oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird. Die Provisionen sind jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zahlbar. Sämtliche Provisionen werden fällig und zahlbar nach Abschluss des Vertrages. Die Verpflichtung zur Zahlung des Provisionsanspruchs besteht, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt und/oder wenn an Stelle oder neben dem ursprünglichen Vertragsobjekt ein anderes Vertragsrecht vermittelt oder nachgewiesen wird. Die nachträgliche Aufhebung oder ein Rücktritt vom vermittelten Vertrag lässt den Provisionsanspruch nicht entfallen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem von uns nachgewiesenen oder vermittelten Interessenten und/oder Verkäufer/Vermieter darf nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erfolgen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Vereinbarungen und Nebenabreden, sofern diese für die Höhe und Fälligkeit der Vermittlungsgebühr von Bedeutung sind. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, so hat das keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Dresden, . |