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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom
Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haft-
ung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.
Irrtum und Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten.

2. Der Maklervertrag mit uns/oder unserem Beauftragten kommt entweder
durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme
unserer Maklertätigkeit in Kenntnis und auf der Basis des Ihnen vorliegenden
Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder von uns erteilter Auskünfte
zustande.

3. Unsere Nachweis-/Vermittlungstätigkeit, Exposé etc. sind ausschließlich für
den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei
Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist derEmpfänger unserer
Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten
Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen
Maklervertrag vereinbart zuhaben, abschließt; weitere Schadensersatzan-
sprüche unsererseits bleiben vorbehalten.

4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig
zu werden, soweit keineInteressenkollision vorliegt.

5. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprüng-
lich beabsichtigten Geschäftesein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt
Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nichtwesentlich von
unserem Angebot abweicht.

6. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form
und ggf. des Eintritts eventuell darin vereinbarter aufschiebender Bedingungen
oder bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, dasim Zusammenhang
mit der maklerseits geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw.
Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.

7. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Courtage
forderung sind ausgeschlossen,soweit die aufrechenbare Forderung nicht
bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.

8. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist
uns dies schriftlichunverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab
Entgegennahme unseres Nachweises/Exposésmitzuteilen. Erfolgt dies nicht,
so hat der Kunde uns im Wege des Schadensersatzes sämtliche
Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde
uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies
gesetzlich zulässig ist.

10. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein
oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht
berührt werden. Die unwirksame Bestimmung sollzwischen den Parteien durch
eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen derVertrags-
parteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung
nicht zuwiderläuft.