Ihr Spezialist in Sachen Vermietung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und nur für den Empfänger bestimmt. Sie sind in jedem Fall vertraulich zu behandeln. Bei einer Weitergabe an Dritte haftet der Empfänger für unsere Maklerprovision in voller Höhe. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Empfänger nicht alleine erwirbt oder mietet, sondern mit Dritten zusammen oder wenn ein Dritter erwirbt oder mietet, der mit dem Auftraggeber verbunden ist. Zwischenverkauf, -vermietung und Irrtum bleiben vorbehalten.

Alle Angebotsangaben sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Da sie jedoch teilweise auf Informationen Dritter beruhen, kann eine Gewähr für die Richtigkeit vom Makler nicht übernommen werden.

Ist Ihnen ein Objekt bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Nachweis der Informationsquelle innerhalb von 3 Tagen schriftlich mitzuteilen.

Unser Anspruch auf die ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungscourtage (Maklerprovision) entsteht durch Annahme (Zustandekommen eines Miet- oder Kaufvertrages) unseres Angebotes. Die Maklerprovision ist immer mit Abschluss des Vertrages fällig und sofort zahlbar, ohne Rücksicht auf die juristische, technische oder finanzielle Durchführbarkeit des Vertrages. Sie entfällt auch nicht, wenn der Vertrag später, aus welchen Rechtsgründen auch immer, rückabgewickelt wird. Der Makler braucht beim Vertragsabschluss nicht selbst mitgewirkt zu haben. Provisionen für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen sind fällig bei Abschluss des Mietvertrages; auch mündliche Zusage gilt oder eine Zusage per e-Mail.

Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn ein Vertrag über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt oder ein Rechtsgeschäft innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss eine Erweiterung des jetzt vermittelten Geschäftes darstellt oder Miet- in Kaufverträge umgewandelt werden oder der Erwerb des jetzt angebotenen Objektes im Wege der Zwangsversteigerung erfolgt.

Solten vereinbarte Besichtigungstermine von Miet-,oder Kaufinteressenten nicht mindestens 1 Stdunde vor Terminbeginn telefonisch oder schriftlich abgesagt werden, ist der Makler berechtigt bei Nichterscheinen pro angefangenen Stundenaufwand je €45,00 zzgl. MwSt in Rechnung zu stellen.


Unsere Nachweis- bzw. Vermittlungscourtage beträgt bei Mietverträgen für Wohnungen und Gewerberäume 2,38 Monatskaltmieten inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, bei Kaufverträgen
4,76 Prozent vom Kaufpreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, es sei denn, dass im Exposé ein anderer Provisionssatz oder eine andere Bedingung genannt wird.


Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ludwigsburg.