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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie dürfen Dritten nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.

2. Die in unseren Angeboten gemachten Angaben basieren regelmäßig auf den uns erteilten Informationen. Wir sind bemüht, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Eine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir aber nicht übernehmen.

3. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen.

4. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zu- standekommt. Darauf gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustandegekommen ist. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die von dem Angebot abweichen oder angestrebte wirtschaftliche Erfolge durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird; schließlich wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustandekommen. Der Provisionsanspruch entsteht z. B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch im Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustandegekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund ersetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

5. Die bei Vermittlung bzw. Nachweis eines Objektes bei Vertragsabschluß fällig werdenden, in Frankfurt und Hessen ortsüblichen Vermittlungs- und Nachweisgebühren sind, wenn nicht anders vereinbart, von der Mieter- bzw. Käuferseite zu tragen.

A. Kauf und Verkauf

a) Bei Kauf oder Verkauf von Grundbesitz, für den Nachweis oder die Vermittlung 5,95 % inkl. 19 % Mwst. Eigentums- wohnungen und Eigenheime werden wie Grundbesitz behandelt.

b) Bei Tausch von Grundbesitz 5,95 % inkl. 19 % Mwst. von jedem Tauschobjekt.

c) Für den Nachweis oder die Vermittlung von zur Zwangsversteigerung gelangenden Grundstücken 5,95 % inkl. 19 % Mwst., die aus den Gesamtaufwendungen des Erstehers einschl. bestehenbleibender Rechte zu errechnen sind. Erhält der Makler von den die Zwangsversteigerung betreibenden Gläubigern nicht die Provision, so hat der Erwerber des Grundstückes an den Makler, der ihm dieses Objekt nachgewiesen hat oder für ihn auftragsmäßig tätig war, die Gesamtprovision von 5,95 % inkl. 19 % Mwst. zu zahlen.

d) Für den Nachweis oder die Vermittlung von Erbbauverträgen für 1. unbebaute Grundstücke 1,19 % inkl. 19 % Mwst. der während der Vertragsdauer zu zahlenden Erbbaupachtsumme 2. bebaute Grundstücke wie bei d) 1. zuzüglich 5,95 % inkl. 19 % Mwst. des Kaufpreises für die Gebäude und sonstiges Zubehör.

B. Vermietungen und Verpachtungen

Für den Nachweis von Miet- oder Pachtverträgen:

a) Die Gebühr für den Nachweis oder die Vermittlung gewerblicher Räume beträgt für die ersten 5 Jahre 4,17 % inkl. 19 % Mwst. für die fünf Jahre überschreitende Vertragsdauer 1,19 % inkl. 19 % Mwst. der Gesamtsumme der während der Vertragsdauer zu zahlenden Bruttomiete oder Bruttopacht, jedoch nicht weniger als 2 Monatsmieten zzgl. 19 % Mwst. Auch bei Vermietungen oder Verpachtungen von weniger als einjähriger Vertragsdauer ist eine Nachweis- oder Vermittlungsgebühr von 2 Monatsmieten zzgl. 19 % Mwst. zu zahlen. Bei Wohnungsmietverträgen beträgt die Gebühr 2 Monatsmieten zzgl. 19 % Mwst. Für Option und Vormietsrecht 0,5 Monatsmieten zzgl. 19 % Mwst.

b) Falls neben der Miete eine weitere zusätzliche Leistung (Mieterleistung) vereinbart wird, beträgt die Gebühr aus der Gesamtsumme der während der Vertragsdauer zu zahlenden Miete oder Pacht 1,19 % inkl. 19 % Mwst. und zusätzlich von dem vereinbarten Betrag der "Mieterleistung" 5,95 % inkl. 19 % Mwst. Ergibt sich bei Gewährung von Mieterleistungen in der Berechnung der Provision nach B b) eine geringere Provision als bei er Anwendung der Sätze nach B a), so gelten die letzteren.

c) Unter "Mieterleistungen" versteht man Baukostenzuschüsse, Mietvorauszahlungen, Darlehen, sonstige Vergütungen sowie Übernahme von Verpflichtungen jeglicher Art.

d) Nebenspesen für Heizung und Warmwasser bleiben für die Berechnung der Gebühren außer Betracht.

C. Entgegennahme von Geldern und sonstigen Leistungen

Wir sind nicht berechtigt zur Entgegennahme von Zahlungen und sonstigen Leistungen, die mit dem Kaufpreis der Objekte zu tun haben (ausgenommen Maklercourtage).

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verträge mit Kaufleuten ist Königstein.

* Gültiger Mehrwertsteuersatz bei Drucklegung: Es gilt die jeweils gültige Mehrwertsteuer.