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Energieausweis Pflicht? Mit Novellierung der Energieeinsparverordnung 2007 wurde die Pflicht für Energieausweise auch für Bestandsgebäude eingeführt. Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnung oder ein Haus hat seit spätestens 01.01.2009 das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter. Der Gesetzgeber sieht zwei mögliche Ausweisarten vor:
Bedarfsbasierter Energieausweis: Bedarfsbasierte Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit bis zu 4 Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 01.11.1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden. Verbrauchsbasierter Energieausweis: Verbrauchsbasierte Energieausweise sind in allen anderen Fällen ebenso zulässig, also entweder bei Gebäuden mit mehr als 4 Wohnungen, neueren oder modernisierten. Wichtig: Selbst genutzte Einfamilienhäuser brauchen keinen Energieausweis! Sobald Sie allerdings entscheiden, diese Immobilie zu verkaufen oder neu vermieten, muss dem Käufer oder Mieter ein Energiepass vorlegt werden. Der Energiepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren. Welche Änderungen hat die EnEV 2009 zur Folge? Errichtung energieeffizienterer Gebäude:
Modernisierung von Bestandsgebäuden: Folgende Vorgaben müssen alternativ erfüllt werden:
Nachrüstpflichten in Altbauten:
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien: Der geänderte § 5 der EnEV 2009 sieht vor, dass auch Strom aus erneuerbaren Energien anrechenbar ist, sofern er
Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen: Ab Januar 2020 besteht die Pflicht, in größeren, ausschließlich mit elektrischen Speicherheizsystemen beheizten Gebäude (Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten, Nichtwohngebäude mit mehr als 500 qm Nutzfläche) solche Heizungen (keine Fußbodenheizungen), die mindestens 30 Jahre alt sind, außer Betrieb zu nehmen. Diese Pflicht entfällt, wenn
Regelungen zur Verbesserung des Vollzugs der Verordnung:
Woher bekomme ich einen Energieausweis? Auch in Sachen Energieausweis können Sie sich auf uns verlassen. Im Energiemanagement sind wir vor Ort Ihr kompetenter Partner in Sachen Energieausweis. Er beinhaltet alle gesetzlichen Vorschriften. Diese werden nach strengen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) und unter Mitarbeit eines zertifizierten Energieberaters erstellt. Kontaktieren Sie mich, wenn Sie einen Energieausweis benötigen. |