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Energieausweis

Die ursprünglich für Januar 2006 geplante verbindliche Einführung eines Gebäude-Energiepasses auch für Bestandsgebäude wird sich verzögern.
Grund: Die politischen Parteien und Interessenvertretungen sind sich uneins über die konkrete Umsetzung.
Auch die vorgezogene Bundestagswahl habe dazu geführt, dass eine abschließende Regelung
zunächst ausgesetzt wurde.
Demnach wird der Pass frühestens im Laufe des Jahres 2006 oder auch erst zum
Jahreswechsel 2006/2007 kommen, mutmaßen die Experten.
Mit der EU-Richtlinie vom 16.12.2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sollen die Anforderungen an den Energieverbrauch im Gebäudebereich europaweit harmonisiert werden.
Hauptelement ist die Erstellung von Energieausweisen.
In Deutschland wird diese Anforderung bei Neubauten bereits umgesetzt,
neu ist die Einführung von Energieausweisen auch im Gebäudebestand.
Ziele und Inhalte
Mit der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sollen die Anforderungen an den Energieverbrauch EU-weit harmonisiert und einheitliche Beurteilungskriterien für die Energieeffizienz von neuen und bestehenden Gebäuden festgelegt werden.
Hauptelement der Richtlinie ist die Dokumentation der Energieeffizienz in Energieausweisen.
Dadurch soll mehr Transparenz am Immobilienmarkt geschaffen werden und die Hausbesitzer sollen dazu veranlasst werden,
in die von ihnen vermieteten Gebäude zu investieren.
Die Berechnung der Energieeffizienz erfolgt nach einer Methode, die alle, für die Energieeffizienz wichtigen Elemente und nicht nur die Qualität der Gebäudeisolierung einbezieht.
Dazu gehören Heizungsanlage, Belichtung, Belüftung und der Einsatz erneuerbarer Energien aber auch die fest installierte Beleuchtung und Klimaanlagen bei Nichtwohngebäuden.
Mit den beiden letztgenannten Elementen gehen die neuen europäischen Anforderungen über das Niveau der deutschen Energieeinsparverordnung hinaus.
Konkret werden die EU-Mitgliedstaaten zu folgenden Handlungen verpflichtet:
- Festlegen einer Berechnungsmethode für den Energiebedarf von Gebäuden, die regional differenziert werden kann,
- Festlegen von Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von verschiedenen Gebäudearten und Anwendung dieser Mindestnormen bei allen Neubauten und bei der Renovierung von Altbauten über 1000 m² Gesamtnutzfläche;
sowie
- Entwickeln von Zertifizierungssystemen für neue und bestehende Gebäude.
Die Gültigkeitsdauer der Zertifikate/Energieausweise darf 10 Jahre nicht übersteigen,
sie müssen beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden

dem Käufer/Eigentümer oder Mieter vorgelegt werden.
Bei großen Gebäuden, die von Behörden und öffentlichen Einrichtungen genutzt werden und einen großen Besucherverkehr aufweisen, muss ein höchstens 10 Jahre alter Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle ausgehängt werden.
Bei neuen Gebäuden über 1000 m² Gesamtnutzfläche müssen die Mitgliedstaaten darüber hinaus gewährleisten, dass die technische, ökologische und wirtschaftliche Einsetzbarkeit alternativer Systeme, wie erneuerbare Energieträger,
KWK Fern-/Blockheizung bzw. Fern-/Blockkühlung oder Wärmepumpen, vor Baubeginn berücksichtigt wird.
Ausnahmen
Die Anforderungen an bestehende Gebäude sollen bei der Renovierung nur dann eingehalten werden, wenn sie mit deren Nutzung, Qualität und Charakter vereinbar sind.
Provisorische Gebäude, Kirchen sowie Gebäude, die aufgrund ihres Umfelds oder ihres besonderen architektonischen bzw. historischen Werts offiziell geschützt sind, können von den Anforderungen ausgenommen werden.
Hintergründe
Die Argumente für die Notwendigkeit der neuen EU-Richtlinie liefert das so genannte Grünbuch
"Hin zu einer europäischen Strategie für die Versorgungssicherheit" der Europäischen Kommission:
- Die Treibhausgasemissionen in der EU steigen statt zu sinken, wodurch es erschwert wird, der globalen Erwärmung zu begegnen und die Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls zu erfüllen.
- Die Abhängigkeit der Europäischen Union von der externen Versorgung mit Energieträgern wird im Jahre 2030
nach derzeitigen Prognosen bei 70% liegen, sofern keine Maßnahmen zur Energieeinsparung ergriffen werden.
- Das Angebot an Energieträgern kann die Europäische Union jedoch nur marginal beeinflussen, deshalb wird sie zunehmend Einfluss auf die Nachfrage ausüben, um so die starke Abhängigkeit von externen Lieferungen zu verringern.
Zusätzlich zu der Unterstützung und Förderung neuer Technologien will die EU also einen verbindlichen
"Rechtsrahmen für die Verringerung der Nachfrage" schaffen.
Innerhalb dieses Rahmens sollen die EU-Mitgliedstaaten Mindestnormen für verschiedene Gebäudearten entwickeln, die den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, insbesondere natürlich den klimatischen, Rechnung tragen.
Situation im Gebäudebestand
In allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union existieren bereits Mindestnormen zum Wärmeschutz von Gebäuden,
auch wenn diese zum Teil noch aus den späten 70er Jahren datieren.
Die Zertifizierung neuer Gebäude ist zur Zeit nur in Dänemark, Deutschland und Großbritannien vorgeschrieben.
Für den Gebäudebestand gilt nur in Dänemark eine verbindliche Regelung zur Zertifizierung, mehrere Mitgliedstaaten haben jedoch freiwillige Systeme eingeführt.
Eine vergleichende Untersuchung der bestehenden Vorschriften für die Wärmedämmung von Gebäuden ergab, dass selbst bei Berücksichtigung der klimatischen Unterschiede extreme Divergenzen zwischen den gesetzlichen Regelungen der einzelnen
EU-Staaten bestehen.
Der Vergleich erfolgte auf der Grundlage der dänischen Vorschriften.
Das Ergebnis zeigte, dass in einzelnen Staaten der Energieverbrauch bei Anwendung der entsprechend angepassten dänischen Gebäudevorschriften drastisch niedriger wäre, als bei den geltenden einzelstaatlichen Bestimmungen für Wärmedämmung.
Auch die EUROSTART-Untersuchung von 1999 über den Energieverbrauch im Wohnsektor zeigte erhebliche Unterschiede der
ausgeführten Dämm-Maßnahmen.
Umsetzung in Deutschland
Die Richtlinie ist von allen EU-Mitgliedstaaten bis spätestens 04. Januar 2006 in nationale Rechtsvorschriften umzusetzen;
für einige Verpflichtungen der Richtlinie gelten unter bestimmten Voraussetzungen verlängerte Umsetzungsfristen.
Insoweit sind auch in Deutschland mittelfristig Änderungen im Energieeinsparungsrecht und eine schrittweise Verbreitung des Energieausweises im Gebäudebestand zu erwarten.
Mit der EnEV hat Deutschland einen Großteil der Richtlinie bereits umgesetzt.
Für die vollständige nationale Umsetzung der neuen EU-Richtlinie ist in der nächsten Legislaturperiode das deutsche Energieeinsparrecht (insb. EnEG) zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen
(insbesondere für die Ausstellung von Energiebedarfsausweisen und die Erweiterung der Methodik).
Betroffen sind auch die entsprechenden Normen, u. a. muss die EN 832, Grundlage für die Berechnungen nach EnEV,
erweitert werden.
Mit der obligatorischen Pflicht zur Erstellung von Energieausweisen für den Gebäudebestand kommt auf Deutschland eine erhebliche Herausforderung zu.
Wegen des vergleichsweise hohen Anteils von Mietwohnungen bzw. Mehrfamilienhäusern dürfte schon im Frühstadium der Umsetzung der Richtlinie für viele Wohnungen die Erstellung des Energieausweises fällig sein.
Denn schon der erste Mieter- oder Eigentümerwechsel im Gebäude macht zukünftig die Berechnung des Energiebedarfs für
das Gesamtgebäude erforderlich!
Verfahren und Kosten
Um zu einem Energiepass zu kommen, braucht niemand ein Amt oder eine Behörde zu bemühen.
Das Verfahren ist ganz einfach.
Der Hauseigentümer beauftragt einen Architekten, Ingenieur oder qualifizierten Handwerker, der kommt ins Haus, nimmt das Gebäude auf und erstellt einen Energiepass.
Der wird dem Eigentümer übergeben oder zugeschickt.
Zu Beginn des Feldversuches hatte die -Deutsche Energie-Agentur GmbH- die Kosten für einen Energiepass
auf 150 bis 300 € im so genannten Kurzverfahren und bei 300 bis maximal 900 €
im so genannten ausführlichen Verfahren geschätzt.
Nun liegen erste, noch nicht repräsentative Zwischenergebnisse aus dem Feldversuch vor:
73% der bisher im Feldversuch ausgestellten Energiepässe haben weniger als 250 € gekostet,
26% sogar nur bis zu 150 €.
Nur 26% berechnet mehr als 250 € pro Energiepass.
Kosten über 400 € sind in der Praxis die Ausnahme.
Abschließende Ergebnisse wird die Evaluation des Feldversuchs zum Ende des Jahres liefern.
Kostenangaben von 1.000 € oder mehr, mit denen teilweise öffentlich hantiert wird, entsprechen in keiner Weise der Realität. Die -Deutsche Energie-Agentur GmbH- strebt an, die Kosten durch Verfahrensoptimierung weiter zu senken.
Insbesondere für größere Gebäude und Siedlungen sieht man hier noch Potential.
Nach der EU-Richtlinie soll der Pass 10 Jahre gültig sein, d.h. die Kosten für den Energiepass fallen nur höchstens
alle 10 Jahre an.