Flesch Immobilien GmbH
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Da jedes Angebot individuell auf Ihr Objekt und auf Ihre persönlichen Wünsche abgestimmt werden muss, sehen Sie hier eine Übersicht unserer Tätigkeiten und Leistungen.

 

Unsere Tätigkeiten / Leistungen beinhalten:

 

-den Abschluß und die Kündigung von Mietverträgen, die Neuvermietung einschließlich

Mietersuche, die Regelung sämtlicher Angelegenheiten mit den Mietern, die Abnahme und

Übergabe der vermieteten Einheiten bei Mieterwechsel, die Entgegennahme und Anlage von

Mietkautionen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie deren Abrechnung nach

Beendigung des Mietverhältnisses;

 

- die Einziehung der Mieten und Betriebskosten, die Abrechnung der Betriebskosten gegenüber

den Mietern, ggf. die Beitreibung rückständiger Zahlungen. Die gerichtliche Geltendmachung

von Rückständen hat der Hausverwalter in Abstimmung mit dem Auftraggeber einem

Rechtsanwalt zu übertragen. Gleiches gilt für Kündigungsprozesse;

 

- Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten, ggf. die Stellung und Durchsetzung von

Mieterhöhungsverlangen, wobei die gerichtliche Geltendmachung in Abstimmung mit dem

Auftraggeber ggf. einem Rechtsanwalt zu übertragen ist;

 

- die pünktliche Zahlung aller das Objekt betreffenden Steuern, Abgaben, Zinsen und sonstigen

Lasten;

 

- die Überwachung des Versicherungsschutzes für das Objekt, die pünktliche Zahlung der

Versicherungsprämien, die Regulierung eventueller Schadensfälle; bei erheblichen Prämienunterschieden

die Kündigung und den Neuabschluß von Versicherungsverträgen;

 

- die Vertretung des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Objekt gegenüber allen

Behörden;

 

- die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Heizungs-, Sanitär- und sonstigen Anlagen des

Objekts einschließlich des Abschlusses und der Kündigung von Liefer- und

Wartungsverträgen sowie Prüfung und Zahlung der daraus resultierenden Rechnungen;

 

- die Vergabe der für die laufende Instandhaltung, Instandsetzung und Reparatur des Objekts

erforderlichen Arbeiten, die Rechnungsprüfung und –zahlung.

 

- der Abschluß und die Kündigung von Hausmeisterverträgen sowie von Verträgen mit

sonstigen Hilfskräften (z.B. für Haus-, Straßen- und Gehwegreinigung, Außenanlagen). Dem

Hausverwalter obliegt die Überwachung und Kontrolle der Tätigkeit der vorgenannten

Personen in bezug auf das Objekt;

 

- die Überprüfung sämtlicher Forderungen, Rechnungen, Belege u.a. im Zusammenhang mit

dem Objekt auf sachliche und rechnerische Richtigkeit, ggf. deren Beanstandung;

 

- die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie die Ausübung von

Zurückbehaltungsrechten;

 

- die Information des Auftraggebers über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen

Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Objekt.

-24 Stunden Notfall-Telefon für die Mieter.

 

Da Sie jetzt einen kleinen Einblick in unser Leistungpaket haben, stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch jederzeit zur Verfügung.