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| Wohnen auf Zeit -
Möblierte Objekte von kurz- bis langfristig.
Unmöblierte Objekte von kurz- bis langfristig.
- Kurzfristige Vermietungen, auch Tagesangebote.
- Befristete Vermietungen mit festem Endtermin oder absehbarer Mietzeit.
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Wohnung zur Miete -
Unmöblierte Objekte für langfristig. Ein Hauptmietvertrag (HMV) ist Grundlage der Mietabsicht. Die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten ist obligatorisch.
Möblierte Objekte werden unter Wohnen auf Zeit geführt.
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| Haus Miete -
Häuser: EFH = Einfamilienhaus, RH = Reihenhaus bzw. REH = Reiheneckhaus sowie Penthouse.
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Büros/Praxen - Gewerblich nutzbare Flächen aller Art. |
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