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1. Unsere Tätigkeit umfasst den Nachweis bzw. die Vermittlung von Grundeigentum, Pacht- und Mietverträgen. Mit der Übersendung / der Herausgabe eines Exposes bietet das Immobilienbüro das darin bezeichnete Objekt und zugleich sämtliche Dienst- /und Serviceleistungen als Immobilienmakler (Vermittler / Nachweismakler nach BGB) an. 2. Die Exposes und deren Inhalte dürfen vom Empfänger weder vervielfältigt, weitergegeben oder publiziert werden. Sie sind allein für diesen bestimmt. Die sich hieraus ergebenden Informationen sind vertraulich zu behandeln. Kommt infolge einer unbefugten Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der Weitergebende verpflichtet, Schadensersatz in Höhe der Maklercourtage an das Immobilienbüro zu zahlen und die im Rahmen der Schadloshaltung anfallenden weiteren Kosten zu übernehmen. 3. Die Angebote und Mitteilungen in den Exposes sind unverbindlich und freibleibend. Bei aller Sorgfalt kann das Immobilienbüro keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angebotsangaben und Unterlagen richtig und vollständig sind. Sie basieren auf Informationen, die dem Immobilienbüro von Dritten erteilt wurden. Das Immobilienbüro ist bemüht, über den Vermieter / den Verkäufer und die Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Die Angaben erfolgen daher ohne Gewähr. Irrtümlichkeiten bleiben vorbehalten. Für die Verfügbarkeit der Objekte und die Aktualität der hierzu erfolgenden Angaben zum Zeitpunkt des Zugangs der Offerte beim Interessenten wird ebenfalls keine Gewähr übernommen. Ein Zwischenverkauf /- eine Zwischenvermietung bleibt also immer vorbehalten. 4. Das Immobilienbüro ist berechtigt auch für den Verkäufer tätig zu werden und hierfür eine Courtage zu berechnen. Insoweit das Immobilienbüro von dieser Vorsehung Gebrauch macht und eine Doppeltätigkeit ausübt, wird der Auftraggeber hierauf explizit hingewiesen. 5. Eine durch das Immobilienbüro mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes wird als bisher unbekannt erachtet, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnisnahme ein schriftlicher Widerspruch erfolgt und gleichzeitig nachgewiesen wird, woher die Kenntnis stammt. 6. Die für die erbrachte Dienstleistung zu zahlende Maklercourtage ist jeweils sofort fällig nach Abschluss eines Kaufvertrages, für dessen Zustandekommen das Tätigwerden des Immobilienbüros Mansfeld ursächlich, mitursächlich bzw. vermittelnd war. 7. Ein Anspruch auf Courtage zugunsten des Immobilienbüros entsteht auch, wenn innerhalb einer Jahresfrist mit dem nachgewiesenen Interessenten und dem seinerzeit bekannt gegebenen Verkäufer ein weiteres Geschäft zustande kommt, welches sich als Ergänzung / Erweiterung des zunächst vermittelten Geschäftes darstellt und das Tätigwerden des Immobilienbüros somit dafür mitursächlich war. Das gleiche gilt, wenn ein Vertrag über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt. 8. Die Courtage ist binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung zu zahlen. 9. Der Anspruch auf die Courtage bleibt bestehen, auch wenn der zunächst geschlossene Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt aufgelöst wird, rückgängig gemacht wird, aufgrund einer auflösenden Bedingung erlischt oder angefochten wird. 10. Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde gelten folgende Provisionssätze: - bei Verkauf von Grundeigentum 3 % vom Kaufpreis zzgl. gesetzlicher MwSt (= vom Käufer zu zahlen). Sollte ein Fall der Doppeltätigkeit vorliegen, sind sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer je 3 % zzgl. gesetzlicher MwSt. zu zahlen. Sollte der Kaufpreis über die Vorlage des Vertrages nicht gegenüber dem Immobilienbüro offen gelegt und belegt werden, sind die Angebotspreise (s. Expose) der Berechnung (3% zzgl. MwSt daraus) zugrunde zu legen. - bei Anmietung von Wohnräumen eine Monatsmiete zzgl. gesetzlicher MwSt (= vom Mieter zu zahlen) - bei Anmietung von Gewerberäumen/-flächen drei Monatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt (= vom Mieter zu zahlen). 11. Eine Haftung des Immobilienbüros ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 12. Gerichtsstand ist Traunstein. 13. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages bzw. dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. |