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IVD

                                                     F? Sinne!   

Geschäftsbedingungen

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen  wird,die vom Angebot abweichen bzw.wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen.

Der Provisionsanspruch entsteht zum Beispiel auch bei Erbbaurecht statt Kauf sowie beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.

Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Gleiches gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehalts des Auftraggebersaufgelöst oder aus anderen in seiner Person oder der seines Ehegattenliegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird derVertrag erfolgreich angefochten, so ist derAuftraggeber, wenn er den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatzverpflichtet. 

Spätere Nachweise durchdritte Personen ändern nichts an der Ursächlichkeit diese Nachweises.

Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschlusseines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglichmitzuteilen und auf Verlangen auch zubelegen. Geschieht dies nicht, sogilt bis zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für einen Kauf.

Der Interessent ist verpflichtet, uns bei Verhandlungen als ursächlich wirkenden Makler zunennen und uns zu diesen und jedem Vertragsabschluß heranzuziehen sowieuns Abschriften von abgeschlossenen Verträgen zu beschaffen.

Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt.Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeberverpflichtet, uns die Provision zuzahlen, die im Erfolgsfall angefallen wäre. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber unbenommen. 

Vertragsänderungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch denMakler. 

Diein unseren Angebotenenthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zuerhalten; eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf und-Vermietung  bleiben vorbehalten. 

Erfüllungsort ist Berlin.

A. Wolter & Partner GbR