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IVD

Energieausweis-Erstellung

Sie wollen Ihre Immobilie vermieten oder verkaufen und besitzen noch keinen Energieausweis?
Wir erstellen für Ihre Immobilie kostengünstig einen Energieausweis. Innerhalb von 5 Werk-
tagen erhalten Sie einen rechtssicheren und der EnEV 2009 genügenden Ausweis.

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis führt stichpunktartig Informationen und Modernisierungsempfehlungen zur
energetischen Qualität des ausgewiesenen Gebäudes auf. 
Grundlage hierbei ist die Energieeinsparverordnung (EnEV). Seit dem 1. Januar 2009 gilt für
alle Wohngebäude in Deutschland die Ausweispflicht, d. h. Immobilieneigentümer müssen bei
Vermietung und Verkauf einen Energieausweis potentiellen Interessenten auf Nachfrage vorlegen. 
Seit dem 1. Juli 2009 gilt dies auch für Nichtwohngebäude. Es gibt jedoch auch Gebäude,
die von der "Ausweispflicht" befreit sind.

Was ist die EnEV?

Im Februar 2002 ist durch die Zusammenlegung der Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV)
und der Wärmeschutzverordnung (WSchV) die Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft
getreten. 
Als Bestandteil des Baurechts verpflichtet sie zur energiesparenden Errichtung oder Ände-
rung von
Gebäuden. Nach mehrfacher Novellierung ist am 1. Oktober 2009 die aktuell gültige
EnEV 2009
in Kraft getreten. Im Vergleich zur EnEV 2007 wurden die Anforderungen erheblich
angehoben.

Bei welchen Gebäudetypen muss ein Energieausweis vorgelegt
werden können?

Gemäß § 16 EnEV muss dies bei allen Bestandsgebäuden geschehen, wenn diese verkauft,
vermietet oder verpachtet werden.

Was sind hierbei die Ausnahmen?

Die Ausnahmen sind z. B.

- Herbergen und Hotels

- Ferienhäuser und -wohnungen

- generell nicht beheizte oder gekühlte Gebäude

- Lagerräume oder Kellerräume u. ä. ohne Heizung oder Kühlung

- denkmalgeschützte Gebäude

- zwangsversteigerte Gebäude

Was sind die Unterschiede zwischen einem bedarfs- und einem
verbrauchssorientierten Ausweis
?

Der bedarfsorientierte Energieausweis wird auf Grundlage des rechnerisch ermittelten
Energiebedarfs erstellt, der verbrauchsorientierte Energieausweis dagegen auf Grund-
lage 
des tatsächlichen Energieverbrauchs (sich orientierend am Energieverbrauch des
Nutzers im Rahmen der letzten 3 Jahre). 
Der bedarfsorientierte Ausweis kann für alle Gebäude ausgestellt werden. Die Aus-
stellung des kostengünstigeren, aber auch weniger genauen Verbrauchsausweises ist
dagegen eingeschränkt.