| *Ihr Münchner Makler* |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Wir sind stets bemüht, qualitativ hochwertige Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Makler weist gleichwohl darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. 2) Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. 3) Der Maklervertrag mit uns kommt durch die Inanspruchnahme unserer Leistungen zustande. Sie haben an uns eine Provision nur dann zu entrichten, wenn es durch unseren Nachweis oder durch unsere Vermittlung zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages kommt. An Provisionen sind bei Vertragsabschluss die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge zu zahlen. 5) Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden. 6) Sollte Ihnen das nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, bitten wir Sie, uns dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen, unter Angabe des Anbieters, schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt der Nachweis durch unsere Firma als erbracht und von Ihnen anerkannt. 8) Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Die Firma Connect Immobilien haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei. 9) Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. (Salvatorische Klausel). Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft. |