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Immobilienkaufberatung

Nach heutigem Stand der Rechtslage werden Immobilien „ gekauft wie gesehen“ beurkundet respektive gekauft. Sie haben diesbezüglich kein Recht auf Schadensersatz!

Was ist unter Immobilien-Kaufberatung zu verstehen?

Eine Immobilien-Kaufberatung prüft die zu erwerbende Immobilie: Häuser, Eigentumswohnungen und Baugrundstücke. Sie hilft bei der wichtigen Kaufentscheidung mit und verhilft Ihnen zu einem günstigen Einkaufspreis und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Neubau- oder einer Bestandsimmobilie ( Gebrauchtimmobilie ) handelt.

Welche Fragen stellt sich der Käufer einer Immobilie?

Stimmt die Lage des Objekts, die Bausubstanz, der Preis?

Vor dem Erwerb eines gebrauchten Objektes wird von einem Immobilien-Kaufberater beispielsweise Folgendes untersucht und geleistet:

Begutachtung der Immobilie z.B. hinsichtlich der vorhandenen Bausubstanz, des Daches, der Wände, des Kellers und der haustechnischen Anlagen und der dazugehörigen Unterlagen wie z.B.: Baupläne, Grundbuchauszüge. Auf dieser Basis können die eventuell anfallenden Renovierungs- und Sanierungskosten geschätzt werden, respektive schon vor dem Kauf verbindliche Kostenvoranschläge eingeholt werden.

Des Weiteren setzt sich der Immobilien-Kaufberater auch mit dem Gutachterausschuß in der Stadt in Verbindung, wo die zu beurteilende Immobilie liegt, so bekommt er einen Einblick, wie hoch die Preise pro m2 in der Lage durchschnittlich sind.

Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist die Durchführung von Preisverhandlungen mit den Maklern oder direkt mit den Verkäufern, um so einen günstigen Kaufpreis für den Erwerber zu erzielen.

Bei Neubauten wird der Immobilien-Kaufberater bereits schon in der Planungsphase aktiv:
Es werden Erkundigungen über die Bauunternehmer oder die Bauträgergesellschaft, teilweise auch über die am Bau tätigen Handwerker eingezogen. Des Weiteren setzen sich die Berater mit ehemaligen Bauherren in Verbindung, um ihre Erfahrungen mit dem Unternehmer schildern zu lassen. Vor der Vertragsunterzeichnung wird die Bauleistungsbeschreibung genauestens durchgesehen, da die Angebote vielfach unpräzise sind. Beim genannten Festpreis wird oft nur die Billigversion kalkuliert. Hat der Bauherr den Vertrag unterschrieben und will er dann doch lieber die schönere Fliese, einen höherwertigen Bodenbelag oder eine sonstige bessere oder abweichende Wunschausstattung wählen, kann diese teurere Ausstattung den Endpreis schnell um 10 -20.000 Euro in die Höhe treiben.

Vom Bauunternehmer wird, wenn erforderlich, ein Lieferantennachweis angefordert und die Standardausstattung mit dem Käufer durchgesehen, um Preis und Qualität zu prüfen. In den Verträgen sind häufig versteckte Klauseln oder ungenaue Fertigstellungstermine enthalten. Auch dies kann die Kosten in die Höhe treiben. Hier wird mit dem Bauträger verhandelt.

Es gibt aber auch hier die Möglichkeit, nur Teilleistungen einzufordern, die dann bereits vorher vereinbart werden.

Honorar:

Der Immobilien-Kaufberater arbeitet nach Vereinbarung. Sollte der Immobilien-Kaufberater zusätzlich für Sie die Kaufpreisverhandlungen führen, wird er nach dem Erspartem honoriert, dann wird ein Honorar zwischen 15% und 25% fällig, allerdings nur von der eingesparten Summe, um die er den Kaufpreis reduziert hat.

In jedem Fall zahlt sich die Dienstleistung des Immobilien-Kaufberaters für Sie in nicht unerheblichem Maße aus.