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Geschäftsbedingungen § 1 Die umseitig genannte Firma übt Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten im Bereich Immobilien aus. Und ist bestrebt mit unseren Vertragspartnern eine vertrauensvolle und dauerhafte Geschäftsverbindung einzugehen. § 2 Der Maklerauftrag gilt unter gleichzeitiger Anerkennung unserer gesamten Geschäftsbedingungen als erteilt, wenn wir zu einer Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit aufgefordert werden, oder wenn unser Verkaufs- oder Vermietungsangebot entgegengenommen wird. Des weiteren sind wir ebenfalls berechtigt für den Vertragspartner tätig zu werden. § 3 Geschäftsgegenstand ist Erwerb, Veräußerung, Vermietung und sonstige Verwertung von bebauten und Liegenschaften. Die Vermittlungs- und Geschäftsangebote sind unverbindlich und freibleibend. § 4 Die Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt, strengstens vertraulich zu behandeln und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden, andernfalls haftet der Auftraggeber für die Provision oder den dadurch entstandenen Schaden. In gleicher Weise Haftet ein vollmachtloser Vertreter. § 5 Außerhalb des schriftlichen Angebotes sind keine Nebenabreden getroffen oder Zusicherungen gemacht worden. Diese bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung. §6 Die Besichtigung eines angebotenen Objekts oder die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Makler sind gleichbedeutend mit der Anerkennung dieser Bedingungen. Bei Besichtigung können Sie sich von der Nutzungsmöglichkeit, dem Zustand der Bausubstanz, der Preiswürdigkeit des Objekts sowie der eventuellen Einrichtung überzeugen. §7 Sind unsere Angebote bereits anderweitig unterbreitet worden und/oder werden bereits Verhandlungen geführt, ist uns gegenüber schriftlich Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter abzulehnen. Die angebotene Geschäftsangelegenheit gilt als unbekannt, sofern nicht innerhalb von acht Tagen schriftlich widersprochen wird. Ein Vertragsabschluss über das Objekt ist unverzüglich mitzuteilen. § 8 Für den Nachweis und/oder die Vermittlung eines Kauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages ist von dem Veräußerer und Erwerber eine Provision in Höhe von je 3 % desGesamtkaufpreises zu zahlen. Bei Erwerb eines nachgewiesenen Objekts im Wege der Zwangsversteigerung (Zuschlag) trägt der Erwerber die volle Provision von 6 % allein. § 9 Für die Vermittlung von gewerblichen Miet-,Pacht- und vergleichbaren Nutzungsverträgen, sowie für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge hat der Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter eine Provision von 2 Monatskaltmieten für Verträge mit bis zu 5 Jahren Laufzeit zu zahlen. Sowie für Verträge ab 5 Jahren Laufzeit oder mit Option auf eine über 5-jährige Laufzeit unsere Provision von 4 Monatskaltmieten (jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) zu zahlen. Bei Staffelmietverträgen gilt der Durchschnittsmietpreis als Berechnungsgrundlage. §10 Für die Vermittlung von privaten Mietverträgen, sowie für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge hat der Mieter/Vermieter eine Provision von 2,38 Monatskaltmieten inkl. 19 % MwSt. zu zahlen. Bei Staffelmietverträgen gilt der Durchschnittsmietpreis als Berechnungsgrundlage. §11 Schließt der Auftraggeber mit dem von uns nachgewiesenen oder vermittelten Interessenten einen anderen als den vorgesehenen Vertrag oder innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluss ein weiteres Geschäft ab, so ist auch dieses entsprechend den vorstehenden Provisionssätzen provisionspflichtig. §12 Die Provisionen verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur Zeit 19 %.
§13 Die Provision einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist in der üblichen Höhe, sofern nichts anderes vereinbart, vom Käufer/Erwerber/Mieter Pächter für den Nachweis der Geschäftsgelegenheit bzw. für sonstige Maklertätigkeiten zu zahlen und ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss eines gleichwertigen Geschäfts, das im Zusammenhang mit dem Angebot steht und von dem Gebrauch gemacht wird. Beratungshonorare werden gesondert vereinbart. Bei Zahlungsverzug der Provision oder Aufwendungsersatzes gelten vom 15.Tag Verzugszinsen in Höhe von 5% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank als vereinbart. §14 Ist ein Alleinauftrag erteilt, hat der Auftraggeber die auf beide Vertragspartner entfallenden Provision auch dann zu zahlen, wenn er das Geschäft selbst oder durch Vermittlung eines Dritten abschließt. Der Auftraggeber ist verpflichtet uns unverzüglich jede Verfügung über das Objekt schriftlich mitzuteilen, sowie über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Zuwiderhandlungen durch eine der vorstehenden Vertragspflichten begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der ansonsten geschuldeten Provision, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. §15 Im Falle eines Auslagenersatzes berechnen wir je Besichtigung 106,00 € sowie ein Kilometergeld von 0,40 € plus gesetzlicher Mehrwertsteuer. §16 Aufhebung, Anfechtung oder Rücktritt von einem geschlossenen Vertrag berühren den Provisionsanspruch nicht, es sei denn, diese Rechtshandlung wird von uns vertreten. §17 Die Objektbeschreibung, sowie Angaben im Exposé, Prospekten oder Ähnliches, beruhen auf Angaben des Eigentümers bzw. sonstiger Auskunftsbefugter. Es wird keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit des Geschäftsangebotes übernommen. Die Haftung beschränkt sich auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Angaben. Zwischenverfügungen und Irrtum bleiben vorbehalten. Erfüllungsort/Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers. |