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Welchen Verkaufspreis kann ich für meine Immobilie erzielen? Diese Frage stellt sich, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu verkaufen. Wir helfen Ihnen gerne! Im Rahmen unserer Maklertätigkeit erstellen wir eine Verkaufswertermittlung im Sinne von § 194 BauGB, um einen möglichst marktkonformen Verkaufspreis (das heißt den wahrscheinlichsten Kaufpreis im nächsten Kauffall) der Immobilie zu bestimmen. Dies ist das Ziel jeder Wertermittlung. Die Verfahrensvorschriften zu den drei in der Wertermittlung gebräuchlichen Verfahren (Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren) finden sich in der Wertermittlungsverordnung (WertV). Darüber hinaus gibt es jedoch noch weitere Richtlinien und Normen, welche zu beachten sind, insbesondere die Wertermittlungsrichtlinien (WertR), das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die NHK 200 sowie umfangreiche Literatur. Honorar auf Anfrage! Hinweis: Sollten Sie sich entschließen uns einen Verkaufsauftrag für diese Immobilie zu erteilen, entstehen Ihnen für die Verkaufswertermittlung selbstverständlich KEINE KOSTEN! Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Gesprächstermin mit uns. |