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Erstellung von Gutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke: Welchen Zweck haben Gutachten? Zur Vorlage bei Gericht, zur Einschätzung der Immobilie bei Verkaufsverhandlungen, Nachlassregelungen etc.. Was beinhaltet ein Gutachten? Für jedes Gutachten wird eine ausführliche Fotodokumentation erstellt und bei Bedarf mit Aufmaß (auch verformungsgerecht) ergänzt. Darüberhinaus kann auf Wunsch eine Massenermittlung der Wohn- oder Nutzfläche und des umbauten Raums zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Berechnungen und Beschreibungen, individuelle Anlagen, Planunterlagen, Grundbuchauszug etc. runden die Bedeutung eines Gutachtens ab. In jedem Gutachten finden Sie individuelle Beschreibungsmerkmale mit Lage- und Ortsbeschreibung, Erschließung und objektspezifische Angaben. Im Gutachten wird selbstredend auf rechtliche Gegebenheiten eingegangen. Es werden die tatsächlichen Verhältnisse und die sonstige Beschaffenheit des Grundstücks dargelegt (z.B. Hanglage, Immission, Grundstückszuschnitt, durchgeführte Modernisierungen, Renovierungsstau etc.). Auf diesen Angaben beruht die Ermittlung des Bodenwertes. Bei Gebäuden wird der Sach- oder Ertragswert sowie der Vergleichswert, der auf Angebot und Nachfrage basiert, ermittelt. Diese berechneten Werte ergeben den Verkehrswert des Objektes. Welche Objekte können bewertet werden? Wohnungen, Häuser, Grundstücke sowie jegliche Art von gewerblichen Objekten. Welche Daten sind für eine Bewertung erforderlich? Als Grundlage zur Wertermittlung dienen beispielsweise der Bodenrichtwert, die Erschließung, die Bebau- und Nutzbarkeit, der Wertermittlungsstichtag, das Gebäudealter, die Bausubstanz, Flächenberechnngen, Pläne des Anwesens etc.. Selbstverständlich ist es nötig, einen Ortstermin zu vereinbaren, um das Objekt zu dokumentieren. Wer erstellt die Gutachten von Vogelhuber Immobilien? Alle Gutachten werden im Team erstellt. Tanja Vogelhuber (Techn. Zeichnerin) und Timo Vogelhuber (Immobilienmakler, Geschäftsführer) zeichnen für diesen Sevice verantwortlich. Was kostet ein Gutachten? Die Honorierung der Gutachten erfolgt auf Basis der HOAI ( Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ) §34. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann rufen Sie uns einfach unverbindlich an. Tel:0911-666669 Ihr Team von Vogelhuber Immobilien |