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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Sämtliche Angebote werden von der Firma Immomakler24.com GmbH & Co. KG für den Erfolgsfall provisionspflichtig unterbreitet. Für die Vermittlungstätigkeit gelten die folgenden Geschäftsbedingungen:

 

  • Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf den uns erteilten Auskünften. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten, eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen.
  • Unsere Nachweise sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Reservierungen sind nur mit schriftlicher Reservierungsvereinbarung möglich.
  • Schriftliche Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt. Bei Vertragsabschluß durch wirtschaftlich oder rechtlich verbundene Unternehmen oder Personen oder Familienangehörige des Angebotsempfängers wird die Weitergabe unterstellt. Auch hier entsteht ein unmittelbarer Provisionsanspruch.
  • Der Empfänger ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, wenn ihm das Objekt bekannt ist. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis, und bei Kauf, Einräumung eines Vorkaufsrechts oder Vermietung, unseren Provisionsanspruch an. Die Provision gilt auch bei Übernahme des Objektes im Wege einer Zwangsversteigerung als vereinbart.
  • Werden über von uns namhaft gemachte Objekte andere Verträge - ganz gleich welcher Art - insbesondere solche Verträge abgeschlossen, welche dam Angebotsempfänger wirtschaftlich die Verfügungsmacht oder Nutzung des Objektes verschaffen, ist der Vorgang in jedem Fall provisionspflichtig.
  • Die Provision ist, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, in allen Fällen vom Käufer bzw. Erwerber der Rechts oder Mieter bzw. Pächter zu zahlen und ist im Preis nicht enthalten. Sie beträgt, soweit nicht anders angegeben oder schriftlich vereinbart, in allen Fällen 5 % des Verkaufspreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Bei Einräumung eines Vorkaufsrechts, eines Ankaufsrechts, Erbbaurechts, Miete oder Pacht gelten die ortsüblichen Sätze als vereinbart.
  • Sofern der Empfänger dieses Angebots mit dem Verkäufer oder dessen Bevollmächtigten direkt in Verbindung tritt, ist unsere Firma zu benennen. Spätestens bei Abschluss des Kaufvertrages ist unsere Firma hinzuzuziehen.
  • Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

Ahrensbök, den 01. März 2012