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Auszug aus unseren Geschäftsbedinungen: Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande gekommen ist. Darauf gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Adressaten selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, uns Schadensersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle hätte geleistet werden müssen. Die Maklergebühr ist fällig und zahlbar bei Abschluss des Vertrages. Der Anspruch der Provision bleibt bestehen, wenn der zustande kommende Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers ausgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet. Die in unserem Angebot/Exposees enthaltenen Angaben zu den Objekten basieren auf uns erteilten Informationen des/der Vermieter (Eigentümer) bzw. des/der Verkäufer (Eigentümer). Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Maß-, Flächenangabe und Ausstattung) können wir nicht übernehmen. Angebote sind freibleibend; Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten.
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