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Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Mit der Verwendung des vorstehenden Angebots anerkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen.
- Alle Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers, bzw. Vermieters. Sie erfolgen nach bestem Gewissen, jedoch ohne Gewähr für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit. Schadenersatzansprüche gegen die Firma Bauer-Immobilien werden hiermit unwiderruflich ausgeschlossen.
- Alle Angaben erfolgen freibleibend und unverbindlich. Zwischenverwertung bleibt vorbehalten.
- Soweit sich aus dem Angebot selbst nichts anderes ergibt, bzw. keine anderen Sätze schriftlich vereinbart sind, beträgt die Vermittlungs- und Nachweisgebühr bei ausländischen Objekten 4 % und ist fällig und zahlbar zu 50% bei Unterzeichnung des Vorvertrages und 50% bei Notarvertrag. Bei deutschen Objekten beträgt die Vermittlungs- und Nachweisgebühr 3,57 % incl. gültiger MWST und ist bei notariellem Abschluss zur Zahlung fällig.
- Die vereinbarte Vermittlungsgebühr für Mietobjekte – gewerblich oder privat - ist nach Vertragsunterzeichnung sofort fällig.
- Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich unter Nennung des Nachweises innerhalb von 5 Tagen mitzuteilen.
- Unsere Angebote und Unterlagen sind nur für den Empfänger bestimmt und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Empfänger ist zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn der Dritte, an den er die Maklerinformation weitergegeben hat, das Geschäft selbst vornimmt. Weitergehenden Schadenersatz behalten wir uns ausdrücklich vor.
- Unser Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird oder infolge Verschuldens des Käufers bzw. Mieters durch Anfechtung hinfällig wird.
- Wird ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal offeriert, entsteht die Verpflichtung, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen, um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden..
- Die Zahlung der vereinbarten Provision ist auch dann fällig, wenn der Kauf- bzw. Mietinteressent direkt mit dem Verkäufer/Vermieter unter Umgehung des Maklers verhandelt und es zu einem Kauf- bzw. Mietabschluss kommt.
- Wir sind uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden.
- Alle Übersetzungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
- Die Firma Bauer- Immobilien haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
- Eine etwaige Unwirksamkeit von Einzelbestimmungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht, etwa unwirksame Bestimmungen sind so auszulegen, umzudeuten oder zu ersetzen, dass der erstrebte wirtschaftliche Erfolg möglichst gleichkommend verwirklicht wird.
- Wir sind berechtigt, bei Vertragsabschluß anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten.
- Die Provisionsvereinbarung wird in den Kaufvertrag aufgenommen.
- Notargebühren, Steuern, Grundbucheintragungen können auch vom Notar berechnet werden und sind u. U. sofort bei notariellem Kaufabschluss an den Notar in Bar oder per Scheck zu entrichten.
- Anzahlungen bzw. Teilbeträge auf den Kaufpreis des Objektes sind per Überweisung bzw. per bankbestätigtem Verrechnungscheck an den Verkäufer zu bezahlen.
20. Zu den qm-Angaben bei italienischen Objekten: Die Bezeichnung Wohnnutzfläche bezieht sich auf die Wohnfläche und Nutzfläche wie bei
italienischen Objekten üblich, d.h. einschließlich aller Wände sowie einschließlich aller nutzbaren Nebenräume wie Keller, Garage, etc.
Diese verstehen sich in Abweichung der deutschen Begriffe und üblichen Berechnungen.
Der Verkauf erfolgt „wie besichtigt und gesehen“.
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