Der Immobilienprofi aus Niederberg
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Bieterverfahren

 Das Bieterverfahren ist eine innovative Vermarktungsform, nicht zu verwechseln ist diese Methode mit der “Auktion“ oder der “Versteigerung“, da weder für den Verkäufer noch den Interessenten ein Zwang zum  Abschluss des Geschäftes besteht.

Am Ende des Bieterverfahrens steht zunächst ein Höchstgebot eines Interessenten für die entsprechende Immobilie. Erst mit der Einigung beider Parteien und der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages wird das Geschäft vollzogen.

 

 

Ablauf und Regeln

 Alle Interessierten erhalten auf Wunsch ein Exposé des Objektes, in dem jedoch kein Kaufpreis, sondern in der Regel eine Mindestpreisvorstellung bzw. gegen Gebot genannt wird.

Nur an dem Besichtigungstag und zu dieser Zeit ist es möglich, die zu kaufende Immobilie erstmalig zu besichtigen.

Weder vor noch während der Bieterbesichtigung wird von unserer Seite ein Preis genannt oder entsprechende Hinweise gegeben.

Nachdem die Immobilie am Tag der Besichtigung persönlich in Augenschein genommen

wurde, steht es den Interessenten frei, ein Gebot abzugeben.

Berücksichtigung finden nur schriftliche Angebote, die im Laufe des Bieterverfahrens und den jeweils bekannt gemachten Abgabefristen hinterlegt wurden.

Für eine gültige Gebotsabgabe ist ausschließlich unser Vordruck zu

verwenden, welcher auch direkt bei der Besichtigung erhältlich ist.

Die Angebotsfrist beträgt ab dem Tag der Besichtigung ca. 14 Tage (bitte genaue

Abgabefristen beachten).

Im Laufe der Angebotsfrist wird das jeweilige Höchstgebot auf der Internetseite vom Immobilien-Office A.Hütter veröffentlicht und parallel dazu werden alle Bieter benachrichtigt.

Somit erhält jeder Bieter die Möglichkeit das bekannt gemachte Höchstgebot zu

überbieten, Sollten zwei oder mehrere Bieter gleich hohe Angebote hinterlegt haben, erhalten diese ein weiteres mal die Gelegenheit meistbietend aufzuschlagen. Bei wiederholter Identität der Angebote entscheidet das Los bzw. der Eigentümer für einen der Bieter.

Eine Erhöhung des Angebotspreises, beginnend ab Mindestgebot, wird generell nur ab mindestens 500 € und darüber hinaus in weiteren Schritten von mindestens 500 € anerkannt.

Werden sich Anbieter und Höchstbietender nun im weiteren Verlauf der Verhandlungen

einig, erfolgt eine Übertragung des Eigentums durch den notariellen Kaufvertrag.

Kaufentschlossene sollten in jedem Fall im Vorfeld geplanter Bieterabsichten den Rahmen der Finanzierung abgeklärt haben.

Beim Bieterverfahren entscheidet ausschließlich der Anbieter/Eigentümer, ob er das Höchstgebot akzeptieren möchte, er ist nicht dazu verpflichtet.

Die Provisionshöhe entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Angebot

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