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Unsere Leistungen: Dies ist lediglich ein kurzer Überblick über unsere Leistungen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein indivduelles kostenfreies Angbebot! Bitte sprechen Sie uns an!
1. Wirtschaftsplan Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr, einschließlich Ausweis der Verteilung je Kosten/Einnahmeart. In Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder- bzw. Teileigentum. 2. Jahresabrechnung Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tätsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder- bzw. Teileigentum. 3. Eigentümerversammlung und Niederschrift Durchführung einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten und der Erstellung einer Niederschrift, für alle Eigentümer. 4. Hausordnung Die Verwaltung sorgt für die Durchführung und die Einhaltung der beschlossenen Haus- und Nutzungsordnung. 5. Überwachen der Verträge der Gemeinschaft Betreuen und Überwachen der Leistungen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft. 6. Geldverwaltung Führen der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft lautenden Bankkonten (Giro- und Anlagekonten, etc.) Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer Deutschen Bank oder Sparkasse nach Wahl des Verwalters. 7. Rechnungskontrolle, Anweisung und Kostenreduzierung Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart und Münzgeldkassen, Maßnahmen zur Kostenreduzierung. 8. Buchführung Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung im Vertragszeitraum. 9. Auftragsvergabe und Überwachung Empfehlung bei der Auswahl der technischen Lösungen. Mitwirken bei den Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum. Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen und Schlußrechnungen. 10. Sofortmaßnahmen Veranlassen nach § 27, Abs. 1 Ziff. 3 WEG von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie z.B.: Rohrbruch, Brand- und Sturmschäden. 11. Schlüsselbestellungen Veranlassen der Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern, aus der Sicherheitsschließanlage für das Sonder-, Teil- und Gemeinschaftseigentum. 12. Sicherheitseinrichtungen Veranlassung der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker bzw. durch Sachverständige. |