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Da sich Atatürk, der Gründer der modernen Türkei, von deutschen Staatsrechtlern und Städteplanern beraten ließ, ist das Bodenrecht in vielem dem deutschen ähnlich. Wer die Regeln und Gesetze kennt geht auf Nummer sicher und kann dann darauf vertrauen: Der Erwerb von Grundbesitz ist relativ einfach, sicher und risikolos, wenn man die Vorschriften und Gesetze kennt und einhält. Jeder Erwerb wird bei einem seriösen Verkauf in das Grundbuch im Tapuamt eingetragen. Der Käufer erhält einen Eigentumsnachweis, das so genannte Tapu (Grundbuchnachweis). Das Grundbuch wird bei der Stadtverwaltung (Tapuamt) geführt. Hier müssen Käufer und Verkäufer unter Vorlage ihrer Ausweise, der neuesten Passbilder und des Namens des Vaters die Kaufabsicht zu Protokoll geben. Bei ausländischen Käufern wird immer ein vereidigter Dolmetscher hinzugezogen. Das Tapu gibt es nicht beim Anwalt oder Notar und auch nicht auf der Straße bei so genannten Freunden oder Schilder- und Handymaklern, sondern nur im Tapuamt mit vereidigtem Dolmetscher.
Achten Sie beim Kauf einer Immobilie auf folgendes: Nach türkischem Recht ist die Handlung des Kaufes und Verkaufes dem Grundbuch- amt übertragen. Das Grundbuch (Tapu) geniesst öffentlichen Glauben, d.h. das nur die Belastungen auf dem Objekt lasten können, die im Tapu eingetragen sind. Immer ist jedoch zu beachten bzw. zu überprüfen:
· Was ist sonst noch zu beachten? Anders als in Deutschland sind Notare nicht berechtigt, Kaufhandlungen durchzuführen. Der Notar darf lediglich Vorverträge und den Zahlungstermin abwickeln. Der Käufer selbst hat beim Grundbuchamt die Kaufhandlung abzuwickeln. Sie kann auch durch einen Vertreter mit notariell beglaubigter Vollmacht vollzogen werden. Käufer, die die türkische Sprache nicht beherrschen, müssen einen vereidigten Dolmetscher während der Kaufhandlung dabei haben. Erst durch die Unterschrift des vereidigten Dolmetschers gewinnt der Kaufvertrag an gesetzlicher Wirkung. Der ausländische Käufer ist nicht verpflichtet den Nachweis zu erbringen, das er für die Zahlung des gekauften Objektes Devisen mitgebracht und diese in Landeswährung umgetauscht hat. |