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Energiepass
Für den Energiepass sind folgende Fristen einzuhalten :
Für Wohngebäude bis 1965 (Fertigstellung) wird der Energiepass ab dem 01.Juli 2008 verpflichtend.

Für alle anderen Wohngebäude wird er ab dem 01.01.2009 verpflichtend. Für nicht Wohngebäude (z.Bsp. Lagerhallen) beginnt die Verpflichtung ab dem 01.Juli. 2009.

Der Energiepass soll für einen Zeitraum von 10 Jahren ausgestellt sein, danach ist ein neuer auszustellen.

Bei allen weiteren Fragen
rund um den Energiepass sowie einen Termin wenden Sie sich an uns, de Rossi Immobilien 0911/ 928811-1 oder Mobil 0171/ 22 44 0 99