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FörderungGesetzliche Rahmenbedingungen und Förderung für SolarstromanlagenDer gesetzliche RahmenDie photovoltaische Stromerzeugung entlastet die Umwelt. Dies hat die Bundesregierung erkannt. Weshalb sie das Erneuerbare Energien-Gesetz, (EEG) beschlossen hat. Es regelt nicht nur die Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen: Ebenso definiert das EEG, wie die Netzbetreiber mit Strom aus Wind-, Wasser-, Biomasse- oder Geothermie-Kraftwerken umgehen müssen.
20 Jahre garantierter FestpreisWerden Sie zum PV-Anlagen Besitzer und produzieren und verkaufen Sie 20 Jahre lang grünen Strom zum staatlich garantierten Festpreis. Je nach Größe und Bauart Ihrer Photovoltaik-Anlage erhalten Sie nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) bis zu 33,03 Cent pro Kilowattstunde. Vergütungssätzeab 01.01.2011 für Photovoltaikanlagen nach den §§32 und 33 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG-Novelle 2010).
Gleichzeitig hat die Bundesregierung im Juli 2010 allerdings die Photovoltaik Einspeisevergütung an eine sogenannte Degression gekoppelt. Danach richtet sich die Absenkung der Einspeisevergütung zukünftig nach dem Zubau von Photovoltaikanlagen. Mit anderen Worten: Je mehr Anlagen es gibt, umso geringer wird die Photovoltaik Einspeisevergütung. Festgesetzt ist eine Kürzung um jährlich 9 %. Diese Kürzung wird um jeweils 3 % höher für je 1000 MW, die die im Vorjahr installierte Leistung überschreitet. Damit ist schon jetzt für 2012 eine Kürzung der Photovoltaik Einspeisevergütung von 21 % zu erwarten. Informationsangebote
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